Die Einbürgerung in Zug im Überblick
Im Kanton Zug ist der Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst der Direktion des Innern zuständig. Die Informationen stehen auf der Seite «Ordentliche Einbürgerung», die Regeln im Bürgerrechtsgesetz (BGS 121.3, Stand 1. Januar 2025).
| Punkt | Im Kanton Zug |
|---|---|
| Bewilligung | Niederlassungsbewilligung C |
| Kanton und Gemeinde | Mindestens 5 Jahre im Kanton, davon die letzten 3 ohne Unterbruch in der Gemeinde |
| Sprache | Deutsch: B2 mündlich, B1 schriftlich |
| Sozialhilfe | Keine Sozialhilfe in den letzten 5 Jahren |
| Kenntnisse | Kein schriftlicher Test; staatsbürgerliches Gespräch für Personen ohne Schweizer Schule |
| Gesuch | Online, nach Registrierung bei Zug Login |
| Dauer | Etwa zwei Jahre |
Wohnsitz und weitere Voraussetzungen
Nach § 10 des Bürgerrechtsgesetzes müssen Sie mindestens fünf Jahre im Kanton Zug gewohnt haben, die letzten drei Jahre ohne Unterbruch in der Einbürgerungsgemeinde. Abwesenheit wegen Schule oder Ausbildung unterbricht die Frist nicht. Dazu kommen die Fristen des Bundes (10 Jahre in der Schweiz).
Mit der Gesetzesänderung vom 1. Januar 2025 gelten zwei weitere Regeln:
- Die Frist ohne Sozialhilfe wurde von drei auf fünf Jahre verlängert.
- Jugendliche unter 16 Jahren können sich nur noch einbürgern lassen, wenn sich mindestens ein Elternteil ebenfalls einbürgern lässt.
Deutsch: B2 mündlich und B1 schriftlich
Zug verlangt seit 2025 mehr als der Bund: mündlich mindestens B2, schriftlich mindestens B1. Den Nachweis haben Sie erbracht, wenn Sie:
- Deutsch als Muttersprache sprechen und schreiben;
- mindestens fünf Jahre die obligatorische Schule auf Deutsch besucht haben;
- eine Ausbildung auf Sekundarstufe II oder Tertiärstufe im deutschsprachigen Raum und auf Deutsch abgeschlossen haben;
- oder einen Sprachnachweis haben, der diese Niveaus bescheinigt und anerkannten Qualitätsstandards entspricht.
Haben die Direktion des Innern oder der Bürgerrat trotzdem Zweifel, zum Beispiel im persönlichen Gespräch, können sie einen neuen Sprachtest bei einer vom Kanton bezeichneten Stelle verlangen, auf Ihre Kosten.
Achtung
Der fide-Test bescheinigt die Niveaus A1 bis B1. Für das schriftliche B1 kann er genügen, für B2 mündlich brauchen Sie ein anderes Zertifikat. Fragen Sie den Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst, welche Nachweise er anerkennt.
Der Ablauf in neun Schritten
- Online-Gesuch mit allen Unterlagen an den Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst.
- Erhebungsbericht der Zuger Polizei und des Amts für Migration.
- Gemeinderat der Wohngemeinde: Er prüft das Dossier und schreibt einen Bericht.
- Bürgerrat: Nach dem Kostenvorschuss und einem Gespräch sichert er das Gemeindebürgerrecht zu.
- Staatsbürgerliches Gespräch beim Kanton, wenn Sie die obligatorische Schule oder Ausbildung nicht in der Schweiz nach Schweizer Lehrplan absolviert haben.
- Kanton: Nach einem Kostenvorschuss sichert er das Kantonsbürgerrecht zu und beantragt die Bewilligung beim SEM.
- Erklärung über Ihre persönlichen Verhältnisse, nach Erhalt der Bundesbewilligung.
- Bürgerrat: Entscheid über das Gemeindebürgerrecht.
- Regierungsrat: Entscheid über das Kantonsbürgerrecht. Mit der Rechtskraft ist die Einbürgerung abgeschlossen.
Das staatsbürgerliche Gespräch
Zug hat keinen schriftlichen Einbürgerungstest. Wer keine Schweizer Schule besucht hat, führt beim Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst ein staatsbürgerliches Gespräch über Geschichte, Staatskunde sowie Rechte und Pflichten von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern. Dauer, Anzahl Fragen und Bewertung sind nicht veröffentlicht.
Tipp
Der Kanton stellt die Unterlagen des staatsbürgerlichen Kurses zum Selbststudium bereit: Teil 1, Teil 2 und Teil 3. Ergänzen Sie mit «Der Bund kurz erklärt» der Bundeskanzlei. Üben Sie, frei und in ganzen Sätzen zu antworten: Im Gespräch zählt auch Ihr Deutsch auf B2.
Das Gespräch mit dem Bürgerrat
Unabhängig davon lädt Sie der Bürgerrat Ihrer Gemeinde nach dem Kostenvorschuss zu einem Gespräch ein. Nach § 16 des Bürgerrechtsgesetzes prüft er Ihre Eignung und die Wohnsitzfristen, bevor er das Gemeindebürgerrecht zusichert. Welche Fragen er stellt, ist nicht veröffentlicht; bereiten Sie sich trotzdem auf Fragen zu Ihrem Alltag, Ihrer Arbeit und Ihren Kontakten in der Gemeinde vor. Bereiten Sie auch einfache Fakten über Ihren Wohnort vor: Name der Gemeinde, Lage, Vereine.
Wie Sie sich auf Gespräche allgemein vorbereiten, lesen Sie im Guide Einbürgerungsgespräch.
Unterlagen und Gebühren
- Auszug aus dem Zivilstandsregister, beim Zivilstandsamt Ihres Wohnorts;
- Registrierung bei Zug Login, dann das Online-Formular;
- Zusatzformulare: Arbeitgeberbestätigung, Steuerformular, Laufblatt Amtsstelle;
- Sprachnachweis oder Nachweis der Befreiung.
Gemeinde und Kanton dürfen höchstens kostendeckende Gebühren verlangen. Beträge veröffentlicht der Kanton nicht; die Bundesgebühr beträgt CHF 50 bis 150. Fragen Sie die Bürgerkanzlei Ihrer Gemeinde und den Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst nach den Kosten. Auch der Eintrag ins Zivilstandsregister kostet etwas.
5 Beispielfragen zu Zug
Diese Fragen stammen aus unserem Kurs. Es sind keine Fragen der Behörden, aber sie betreffen Geschichte und Staatskunde.
| Frage | Auswahl | Antwort |
|---|---|---|
| Wie heisst der höchste Punkt des Kantons Zug? | Der Zugerberg · Die Rigi · Der Wildspitz · Der Pilatus | Der Wildspitz. |
| Wie kam Zug 1352 zum Bund mit den Eidgenossen? | Zürich belagerte die Stadt und erzwang ein Bündnis · Zug trat freiwillig zusammen mit Glarus bei · Habsburg verkaufte Zug an die Eidgenossen · Zug wurde nach der Schlacht am Morgarten erobert | Zürich belagerte die Stadt und erzwang ein Bündnis. |
| Wie viele Mitglieder hat der Zuger Kantonsrat? | 100 · 80 · 60 · 120 | 80. |
| Wer entscheidet in Zug über das Kantonsbürgerrecht? | Die Direktion des Innern · Der Kantonsrat · Das SEM in Bern · Der Regierungsrat | Der Regierungsrat. |
| Wer führt im Kanton Zug das staatsbürgerliche Gespräch? | Der Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst · Die Kantonspolizei · Der Kantonsrat · Eine private Sprachschule | Der Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst. |
Der Kurs enthält 1’320 Fragen zur Schweiz und 21 Kantone, darunter eine Serie zu Zug.
Offizielle Links
- zg.ch: Ordentliche Einbürgerung
- zg.ch: Änderung des Bürgerrechtsgesetzes per 1. Januar 2025
- Bürgerrechtsgesetz des Kantons Zug (BGS 121.3, PDF)
- SEM: ordentliche Einbürgerung
Kontakt: Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst, Neugasse 2, 6301 Zug, Telefon 041’594 39 00, info.zibu@zg.ch (Termine nur nach telefonischer Vereinbarung).