Die Einbürgerung in Graubünden auf einen Blick
Graubünden hat einen eigenen Weg: Das Gesuch geht an den Kanton, an das Amt für Migration und Zivilrecht (AFM) in Chur. Die Prüfung der Integration und der Kenntnisse macht danach die Bürgergemeinde, und sie führt in jedem Fall ein Einbürgerungsgespräch. Die Angaben unten stammen von der Seite des AFM auf gr.ch, aus dem kantonalen Bürgerrechtsgesetz (BR 130.100) und der Bürgerrechtsverordnung (BR 130.110).
| Punkt | Kanton Graubünden |
|---|---|
| Bewilligung | Bewilligung C |
| Wohnsitz in der Gemeinde | 5 Jahre, davon 2 unmittelbar vor dem Gesuch |
| Sprache | eine Kantonssprache: B1 mündlich, A2 schriftlich |
| Sozialhilfe | in den letzten 10 Jahren bezogene Sozialhilfe muss zurückbezahlt sein |
| Gesuch | beim AFM, Grabenstrasse 15, 7001 Chur |
| Kenntnisse | Gespräch immer, schriftlicher Test je nach Bürgergemeinde |
Die Wohnsitzfristen
Neben den Regeln des Bundes (Bewilligung C, 10 Jahre Aufenthalt, davon 3 in den letzten 5 Jahren; die Jahre zwischen dem 8. und 18. Geburtstag zählen doppelt) verlangt Graubünden laut AFM:
- 5 Jahre Wohnsitz in der Gemeinde, davon 2 Jahre unmittelbar vor dem Gesuch;
- wenn Ihr gesamter Wohnsitz in der Gemeinde nicht mehr als 12 Jahre beträgt, kann die Gemeinde einen ununterbrochenen Wohnsitz von bis zu 5 Jahren vor dem Gesuch verlangen.
Es zählen Aufenthalte mit Bewilligung B oder C, die vorläufige Aufnahme zur Hälfte. Ihr Lebensmittelpunkt muss in der Gemeinde liegen, in der Sie das Gesuch stellen: Wer dort nicht den Hauptwohnsitz hat, kann nicht eingebürgert werden.
Achtung
Graubünden ist bei der Sozialhilfe strenger als der Bund: Sie müssen die Sozialhilfe der letzten zehn Jahre zurückbezahlt haben, nicht nur die der letzten drei Jahre. Dazu kommen ein sauberer Strafregisterauszug und keine offenen Betreibungen.
Wer macht was: Kanton und Bürgergemeinde
In vielen Bündner Gemeinden gibt es zwei Körperschaften: die politische Gemeinde und die Bürgergemeinde, in der die Ortsbürgerinnen und Ortsbürger zusammengeschlossen sind. Die Bürgergemeinde erteilt das Gemeindebürgerrecht; wo es keine gibt, macht das die politische Gemeinde. Die Bürgerversammlung entscheidet, sie kann den Entscheid aber an den Bürgerrat oder eine besondere Kommission delegieren.
Der Ablauf in sechs Schritten
- Gesuch beim AFM. Sie schicken das Gesuchsformular mit den Unterlagen an das Amt für Migration und Zivilrecht, Abteilung Bürgerrecht und Zivilrecht, Grabenstrasse 15, 7001 Chur (Telefon 081’257 36 80).
- Vorprüfung. Das AFM prüft Wohnsitzfristen, Strafregister und sprachliche Integration.
- Erhebungen in der Gemeinde. Das AFM leitet das Dossier an die Bürgergemeinde weiter, die Integration und Kenntnisse prüft.
- Gemeindebürgerrecht. Das zuständige Organ der Gemeinde entscheidet.
- Bewilligung des Bundes. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, beantragt das AFM die Einbürgerungsbewilligung beim SEM.
- Kantonsbürgerrecht. Das Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit (DJSG) entscheidet. Mit dem positiven Entscheid erhalten Sie Kantons-, Gemeinde- und Schweizer Bürgerrecht zusammen.
Gespräch und schriftlicher Test
Verlangt sind Grundkenntnisse der Geografie, Geschichte, Politik und Gesellschaft, die Teilnahme am Leben vor Ort und Kontakte zur Schweizer Bevölkerung. Laut AFM können die Kenntnisse mit einem schriftlichen Test oder im Einbürgerungsgespräch geprüft werden; das Gespräch findet in jedem Fall statt und wird protokolliert. Wählt die Bürgergemeinde einen Test, muss sie Ihnen eine Vorbereitung mit geeigneten Hilfsmitteln oder Kursen ermöglichen.
Ein veröffentlichtes Beispiel ist Chur: Das Bürgerrechtsgesetz der Stadt verlangt 5 Jahre Wohnsitz in der Stadt, davon 2 unmittelbar vor dem Gesuch. Die Einbürgerungskommission organisiert einen obligatorischen Informationsabend, zwei freiwillige Vorbereitungskurse und einen schriftlichen Test; danach folgt ein persönliches Gespräch, und der Bürgerrat entscheidet auf ihren Antrag (Bürgergemeinde Chur, Bürgerrechtsgesetz der Stadt Chur). In anderen Gemeinden fragen Sie die Bürgergemeinde nach Format, Material und Terminen.
Tipp
Bereiten Sie auch Lokales vor: Täler und Sprachen, Bürgergemeinde, Vereine, Bräuche. Für das Gespräch hilft unser Guide zum Einbürgerungsgespräch.
Die Sprache: Deutsch, Rätoromanisch oder Italienisch
Sie brauchen eine Kantonssprache auf Niveau B1 mündlich und A2 schriftlich (Merkblatt Sprachkenntnisse). Für das Rätoromanische gilt auch eines der fünf Idiome (Putèr, Vallader, Surmiran, Sursilvan, Sutsilvan) oder Rumantsch Grischun. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn die Sprache Ihre Muttersprache ist, wenn Sie mindestens fünf Jahre die obligatorische Schule in einer Kantonssprache besucht oder eine Ausbildung auf Sekundarstufe II oder Tertiärstufe in einer Kantonssprache abgeschlossen haben; sonst mit einem anerkannten Zertifikat, etwa nach dem fide-Test.
Gebühren
Das kantonale Gesetz erlaubt Kanton und Bürgergemeinde je höchstens CHF 2000 für eine ausländische Person. Die Verordnung legt die Gebühr des Kantons nach Aufwand fest:
| Situation | Gebühr des Kantons |
|---|---|
| Erwachsene Einzelperson | CHF 100 bis 1300 |
| Ehepaar oder eingetragene Partnerschaft | CHF 150 bis 1600 |
| Ehepaar oder Partnerschaft mit Kindern | CHF 150 bis 1800 |
| Elternteil mit Kindern | CHF 100 bis 1500 |
| Minderjährige Einzelperson | CHF 100 bis 1100 |
Dazu kommen die Gebühr des Bundes (CHF 100 für eine erwachsene Person, CHF 150 für ein Ehepaar) und die Gebühr der Bürgergemeinde. Fragen Sie AFM und Gemeinde vor dem Gesuch nach dem Betrag.
5 Beispielfragen zum Kanton Graubünden
Diese Fragen stammen aus unserer Serie «Graubünden: Kanton und Gemeinden». Es sind keine offiziellen Fragen, aber sie betreffen die Themen von Gespräch und Test.
| Frage | Auswahl | Antwort |
|---|---|---|
| Welche der drei Kantonssprachen ist nach Deutsch am häufigsten? | Rätoromanisch · Italienisch · Beide genau gleich häufig · Keine, nur Deutsch zählt | Rätoromanisch. |
| Wann wurde Graubünden formell ein Kanton der Schweiz? | 1801 · 1524 · 1803 · 1848 | 1803. |
| Wie viele Mitglieder hat die Bündner Regierung? | 7 · 5 · 3 · 9 | 5. |
| Welches Tal gehört zum italienischsprachigen Graubünden? | Das Prättigau · Das Schanfigg · Das Domleschg · Das Bergell | Das Bergell. |
| Was gilt in Graubünden für die Prüfung der Grundkenntnisse? | Ein Gespräch findet immer statt · Es gibt nur einen schriftlichen Test · Die Kenntnisse werden nicht geprüft · Ein privates Kurszeugnis genügt | Ein Gespräch findet immer statt. |
Der Kurs enthält 1’320 Fragen zur Schweiz und zu 21 Kantonen, darunter eine Serie zu Graubünden. Vergleichen Sie auch mit dem Kanton St. Gallen, wo die Gemeinde das Gesuch entgegennimmt.