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Einbürgerung · Graubünden

Einbürgerung im Kanton Graubünden: Gesuch in Chur, Bürgergemeinde und Gespräch

In Graubünden reichen Sie das Gesuch beim kantonalen Amt für Migration und Zivilrecht in Chur ein. Die Bürgergemeinde prüft Ihre Kenntnisse, immer mit einem Gespräch und manchmal mit einem Test. Ablauf, Gebühren und fünf Übungsfragen.

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Die Einbürgerung in Graubünden auf einen Blick

Graubünden hat einen eigenen Weg: Das Gesuch geht an den Kanton, an das Amt für Migration und Zivilrecht (AFM) in Chur. Die Prüfung der Integration und der Kenntnisse macht danach die Bürgergemeinde, und sie führt in jedem Fall ein Einbürgerungsgespräch. Die Angaben unten stammen von der Seite des AFM auf gr.ch, aus dem kantonalen Bürgerrechtsgesetz (BR 130.100) und der Bürgerrechtsverordnung (BR 130.110).

PunktKanton Graubünden
BewilligungBewilligung C
Wohnsitz in der Gemeinde5 Jahre, davon 2 unmittelbar vor dem Gesuch
Spracheeine Kantonssprache: B1 mündlich, A2 schriftlich
Sozialhilfein den letzten 10 Jahren bezogene Sozialhilfe muss zurückbezahlt sein
Gesuchbeim AFM, Grabenstrasse 15, 7001 Chur
KenntnisseGespräch immer, schriftlicher Test je nach Bürgergemeinde

Die Wohnsitzfristen

Neben den Regeln des Bundes (Bewilligung C, 10 Jahre Aufenthalt, davon 3 in den letzten 5 Jahren; die Jahre zwischen dem 8. und 18. Geburtstag zählen doppelt) verlangt Graubünden laut AFM:

  • 5 Jahre Wohnsitz in der Gemeinde, davon 2 Jahre unmittelbar vor dem Gesuch;
  • wenn Ihr gesamter Wohnsitz in der Gemeinde nicht mehr als 12 Jahre beträgt, kann die Gemeinde einen ununterbrochenen Wohnsitz von bis zu 5 Jahren vor dem Gesuch verlangen.

Es zählen Aufenthalte mit Bewilligung B oder C, die vorläufige Aufnahme zur Hälfte. Ihr Lebensmittelpunkt muss in der Gemeinde liegen, in der Sie das Gesuch stellen: Wer dort nicht den Hauptwohnsitz hat, kann nicht eingebürgert werden.

Achtung

Graubünden ist bei der Sozialhilfe strenger als der Bund: Sie müssen die Sozialhilfe der letzten zehn Jahre zurückbezahlt haben, nicht nur die der letzten drei Jahre. Dazu kommen ein sauberer Strafregisterauszug und keine offenen Betreibungen.

Wer macht was: Kanton und Bürgergemeinde

In vielen Bündner Gemeinden gibt es zwei Körperschaften: die politische Gemeinde und die Bürgergemeinde, in der die Ortsbürgerinnen und Ortsbürger zusammengeschlossen sind. Die Bürgergemeinde erteilt das Gemeindebürgerrecht; wo es keine gibt, macht das die politische Gemeinde. Die Bürgerversammlung entscheidet, sie kann den Entscheid aber an den Bürgerrat oder eine besondere Kommission delegieren.

Der Ablauf in sechs Schritten

  1. Gesuch beim AFM. Sie schicken das Gesuchsformular mit den Unterlagen an das Amt für Migration und Zivilrecht, Abteilung Bürgerrecht und Zivilrecht, Grabenstrasse 15, 7001 Chur (Telefon 081’257 36 80).
  2. Vorprüfung. Das AFM prüft Wohnsitzfristen, Strafregister und sprachliche Integration.
  3. Erhebungen in der Gemeinde. Das AFM leitet das Dossier an die Bürgergemeinde weiter, die Integration und Kenntnisse prüft.
  4. Gemeindebürgerrecht. Das zuständige Organ der Gemeinde entscheidet.
  5. Bewilligung des Bundes. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, beantragt das AFM die Einbürgerungsbewilligung beim SEM.
  6. Kantonsbürgerrecht. Das Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit (DJSG) entscheidet. Mit dem positiven Entscheid erhalten Sie Kantons-, Gemeinde- und Schweizer Bürgerrecht zusammen.

Gespräch und schriftlicher Test

Verlangt sind Grundkenntnisse der Geografie, Geschichte, Politik und Gesellschaft, die Teilnahme am Leben vor Ort und Kontakte zur Schweizer Bevölkerung. Laut AFM können die Kenntnisse mit einem schriftlichen Test oder im Einbürgerungsgespräch geprüft werden; das Gespräch findet in jedem Fall statt und wird protokolliert. Wählt die Bürgergemeinde einen Test, muss sie Ihnen eine Vorbereitung mit geeigneten Hilfsmitteln oder Kursen ermöglichen.

Ein veröffentlichtes Beispiel ist Chur: Das Bürgerrechtsgesetz der Stadt verlangt 5 Jahre Wohnsitz in der Stadt, davon 2 unmittelbar vor dem Gesuch. Die Einbürgerungskommission organisiert einen obligatorischen Informationsabend, zwei freiwillige Vorbereitungskurse und einen schriftlichen Test; danach folgt ein persönliches Gespräch, und der Bürgerrat entscheidet auf ihren Antrag (Bürgergemeinde Chur, Bürgerrechtsgesetz der Stadt Chur). In anderen Gemeinden fragen Sie die Bürgergemeinde nach Format, Material und Terminen.

Tipp

Bereiten Sie auch Lokales vor: Täler und Sprachen, Bürgergemeinde, Vereine, Bräuche. Für das Gespräch hilft unser Guide zum Einbürgerungsgespräch.

Die Sprache: Deutsch, Rätoromanisch oder Italienisch

Sie brauchen eine Kantonssprache auf Niveau B1 mündlich und A2 schriftlich (Merkblatt Sprachkenntnisse). Für das Rätoromanische gilt auch eines der fünf Idiome (Putèr, Vallader, Surmiran, Sursilvan, Sutsilvan) oder Rumantsch Grischun. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn die Sprache Ihre Muttersprache ist, wenn Sie mindestens fünf Jahre die obligatorische Schule in einer Kantonssprache besucht oder eine Ausbildung auf Sekundarstufe II oder Tertiärstufe in einer Kantonssprache abgeschlossen haben; sonst mit einem anerkannten Zertifikat, etwa nach dem fide-Test.

Gebühren

Das kantonale Gesetz erlaubt Kanton und Bürgergemeinde je höchstens CHF 2000 für eine ausländische Person. Die Verordnung legt die Gebühr des Kantons nach Aufwand fest:

SituationGebühr des Kantons
Erwachsene EinzelpersonCHF 100 bis 1300
Ehepaar oder eingetragene PartnerschaftCHF 150 bis 1600
Ehepaar oder Partnerschaft mit KindernCHF 150 bis 1800
Elternteil mit KindernCHF 100 bis 1500
Minderjährige EinzelpersonCHF 100 bis 1100

Dazu kommen die Gebühr des Bundes (CHF 100 für eine erwachsene Person, CHF 150 für ein Ehepaar) und die Gebühr der Bürgergemeinde. Fragen Sie AFM und Gemeinde vor dem Gesuch nach dem Betrag.

5 Beispielfragen zum Kanton Graubünden

Diese Fragen stammen aus unserer Serie «Graubünden: Kanton und Gemeinden». Es sind keine offiziellen Fragen, aber sie betreffen die Themen von Gespräch und Test.

FrageAuswahlAntwort
Welche der drei Kantonssprachen ist nach Deutsch am häufigsten?Rätoromanisch · Italienisch · Beide genau gleich häufig · Keine, nur Deutsch zähltRätoromanisch.
Wann wurde Graubünden formell ein Kanton der Schweiz?1801 · 1524 · 1803 · 18481803.
Wie viele Mitglieder hat die Bündner Regierung?7 · 5 · 3 · 95.
Welches Tal gehört zum italienischsprachigen Graubünden?Das Prättigau · Das Schanfigg · Das Domleschg · Das BergellDas Bergell.
Was gilt in Graubünden für die Prüfung der Grundkenntnisse?Ein Gespräch findet immer statt · Es gibt nur einen schriftlichen Test · Die Kenntnisse werden nicht geprüft · Ein privates Kurszeugnis genügtEin Gespräch findet immer statt.

Der Kurs enthält 1’320 Fragen zur Schweiz und zu 21 Kantonen, darunter eine Serie zu Graubünden. Vergleichen Sie auch mit dem Kanton St. Gallen, wo die Gemeinde das Gesuch entgegennimmt.

Häufige Fragen

Wo reiche ich in Graubünden das Einbürgerungsgesuch ein?

Beim Amt für Migration und Zivilrecht (AFM), Grabenstrasse 15, 7001 Chur, mit dem offiziellen Formular. Das AFM prüft zuerst und leitet das Dossier dann an Ihre Gemeinde weiter.

Wie lange muss ich in meiner Gemeinde wohnen?

Fünf Jahre, davon zwei unmittelbar vor dem Gesuch. Wenn Ihr gesamter Wohnsitz in der Gemeinde nicht mehr als zwölf Jahre beträgt, kann die Gemeinde bis zu fünf Jahre ohne Unterbruch verlangen.

Gibt es in Graubünden einen Einbürgerungstest?

Ein Einbürgerungsgespräch findet immer statt. Die Bürgergemeinde kann zusätzlich einen schriftlichen Test machen, wie zum Beispiel Chur. Fragen Sie Ihre Gemeinde nach dem Format.

Was ist die Bürgergemeinde?

Die Körperschaft der Ortsbürgerinnen und Ortsbürger. Sie erteilt das Gemeindebürgerrecht; wo es keine Bürgergemeinde gibt, übernimmt die politische Gemeinde diese Aufgabe.

Kann ich die Sprache auf Rätoromanisch nachweisen?

Ja. Jede Kantonssprache gilt: Deutsch, Rätoromanisch (auch ein Idiom oder Rumantsch Grischun) oder Italienisch, mit B1 mündlich und A2 schriftlich.

Was kostet die Einbürgerung in Graubünden?

Die Gebühr des Kantons beträgt für eine erwachsene Einzelperson CHF 100 bis 1300, je nach Aufwand. Dazu kommen CHF 100 für den Bund und die Gebühr der Bürgergemeinde, höchstens CHF 2000.

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