Die Einbürgerung in Glarus im Überblick
Für die ordentliche Einbürgerung wenden Sie sich laut dem Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst des Kantons an die Gemeinde Ihres Wohnorts oder an das Serviceportal my.gl.ch. Seit 2011 hat der Kanton nur noch drei Gemeinden: Glarus Nord, Glarus und Glarus Süd.
| Punkt | Im Kanton Glarus |
|---|---|
| Bewilligung | Niederlassungsbewilligung C |
| Aufenthalt Schweiz | 10 Jahre, davon 3 in den letzten 5 Jahren |
| Kanton und Gemeinde | 5 Jahre im Kanton, die letzten 3 ohne Unterbruch in der Gemeinde |
| Sprache | Deutsch: B1 mündlich und im Lesen, A2 schriftlich |
| Kenntnisse | Kantonaler Vorbereitungskurs mit mündlicher Prüfung, dazu ein persönliches Gespräch |
| Gebühren | Gemeinde höchstens CHF 2100 pro Person, Kanton höchstens 1000 pro Gesuch |
Wohnsitz, Sprache und Integration
Das Kantonale Bürgerrechtsgesetz (KBüG) verlangt, dass Sie insgesamt fünf Jahre im Kanton gewohnt haben, die letzten drei Jahre ohne Unterbruch in der Gemeinde, in der Sie das Gesuch stellen. Dazu kommen die Fristen des Bundes. Die Gemeinde Glarus erklärt auf ihrer Seite zur Einbürgerung: B und C zählen voll, F zur Hälfte, L und N nicht.
Die Bürgerrechtsverordnung (KBüV) verlangt Deutsch auf B1 im Lesen, Sprechen und Hörverständnis und A2 im Schreiben, also das Minimum des Bundes. Wer nicht mindestens fünf Jahre eine Schule in der Schweiz besucht hat, legt laut Gemeinde Glarus ein Sprachzertifikat bei, zum Beispiel den Sprachenpass des fide-Tests. Bei berechtigten Zweifeln kann die Gemeinde Ihre Sprachkompetenz mit einem anerkannten Testverfahren prüfen lassen.
Weitere Bedingungen laut Gemeinde Glarus: keine Sozialhilfe in den letzten 3 Jahren (ausser zurückbezahlt), keine Betreibungen oder Verlustscheine in den letzten 5 Jahren, geordnete Finanzen und Respekt vor den Werten der Bundesverfassung.
Der Vorbereitungskurs und die Prüfung
Die Verordnung verlangt eine Bescheinigung über die bestandene Prüfung des kantonalen Vorbereitungskurses für die Einbürgerung. Sie darf nicht älter als vier Jahre sein. Der Kurs wird von der Kaufmännischen Berufsfachschule (KBS) Glarus im Auftrag des Kantons durchgeführt:
- Inhalt: Politik, Gesellschaft, Geografie und Geschichte der Schweiz und des Kantons Glarus, dazu Schule, Arbeit, Versicherungen, Gesundheit, Rechte und Pflichten.
- Infoabend: Die Teilnahme ist Voraussetzung für den Kurs.
- Prüfung: Nach dem Kurs legen Sie eine mündliche Prüfung ab. Wer besteht, erhält eine Kursbestätigung, die vier Jahre gültig ist.
- Kosten: CHF 250 Kursgebühr und CHF 25 Lehrmittel.
- Nächster publizierter Kurs: Infoabend am 23. März 2027, Kurs vom 20. April bis 25. Mai 2027 (dienstags), Prüfung am 1. oder 2. Juni 2027. Prüfen Sie die aktuellen Daten auf kbsglarus.ch.
Die Zahl der Prüfungsfragen und die Bestehensgrenze sind nicht veröffentlicht. Fragen Sie die KBS Glarus (Zaunplatz 36, 8750 Glarus, Telefon 055’645 52 42).
Das persönliche Gespräch
Laut Verordnung führt die Einbürgerungsbehörde der Gemeinde ein persönliches Gespräch. Sie informiert Sie vorher über Ablauf und Themen. Das Gespräch orientiert sich am Inhalt des Vorbereitungskurses oder an einem standardisierten Fragekatalog. Wer den Kurs gut vorbereitet, ist also auch für das Gespräch gerüstet. Mehr dazu im Guide Einbürgerungsgespräch.
Der Ablauf am Beispiel der Gemeinde Glarus
- Zivilstandsamt. Vor dem Gesuch müssen Ihre Personendaten im Zivilstandsregister erfasst sein. Das Zivilstandsamt Glarus (Postgasse 29) gibt Ihnen das nötige Zivilstandsdokument.
- Vorbereitungskurs an der KBS mit bestandener Prüfung.
- Sprachzertifikat, falls Sie nicht mindestens fünf Jahre eine Schweizer Schule besucht haben.
- Formulare und Unterlagen: Gesuch, Lebenslauf und Selbstdeklaration, Bestätigungen von Arbeitgeber, Steueramt, Sozialen Diensten und Arbeitsamt, Erklärung zur Rechtsordnung, Wohnsitzbestätigungen, Ausweiskopien.
- Gebühr der Gemeinde bezahlen und den Beleg aufbewahren.
- Termin vereinbaren bei der Abteilung Generationen und Kultur und das Dossier abgeben.
- Kanton und Bund. Die Gemeindebehörde entscheidet nach der kantonalen Vorprüfung, der Bund erteilt die Bewilligung, und der Regierungsrat erteilt das Kantonsbürgerrecht.
In Glarus Nord und Glarus Süd ist der Ablauf ähnlich; die Details finden Sie auf den Seiten von Glarus Nord und Glarus Süd. Ziehen Sie erst nach der Zusicherung des Gemeindebürgerrechts um.
Gebühren im Kanton Glarus
| Stelle | Gebühr laut gl.ch |
|---|---|
| Gemeinde | Höchstens CHF 2100 pro Person, nach Aufwand |
| Kanton | Höchstens CHF 1000 pro Gesuch, bei sehr hohem Aufwand bis 1500 |
| Bund (SEM) | CHF 100; 150 für Ehepaare; 50 für Minderjährige |
Miteinbezogene Kinder bezahlen nichts. Die Gemeinde Glarus verlangt CHF 2100 pro Person und 4200 für ein Ehepaar, im Voraus. Wer das Gesuch vor dem Einbürgerungsgespräch zurückzieht, verliert die Hälfte; nach einem negativen Entscheid ist die ganze Gebühr verfallen. Dazu kommen die Kosten für Kurs und Sprachzertifikat.
5 Beispielfragen zu Glarus
Diese Fragen stammen aus unserem Kurs. Es sind keine Fragen der KBS oder der Gemeinde, aber sie betreffen Themen des Vorbereitungskurses.
| Frage | Auswahl | Antwort |
|---|---|---|
| Wer darf an der Glarner Landsgemeinde abstimmen? | Schweizerinnen und Schweizer ab 18 mit Wohnsitz im Kanton · Schweizerinnen und Schweizer ab 16 mit Wohnsitz im Kanton · Alle Einwohnerinnen und Einwohner ab 16 · Auch Ausländer mit Ausweis C | Schweizerinnen und Schweizer ab 16 mit Wohnsitz im Kanton. |
| Wen wählt die Glarner Landsgemeinde? | Den Landammann, den Landesstatthalter und Richter · Alle fünf Mitglieder des Regierungsrats und den Landrat · Die 60 Mitglieder des Landrats · Die Ständeräte und die Nationalräte | Den Landammann, den Landesstatthalter und Richter. |
| Gegen wen siegten die Glarner am 9. April 1388 bei Näfels? | Gegen ein Heer aus Zürich · Gegen französische Truppen · Gegen ein Heer der Habsburger · Gegen die Truppen aus dem Kanton Schwyz | Gegen ein Heer der Habsburger. |
| Was beschloss die Landsgemeinde 2006 für die Gemeinden? | Die Gemeinden ganz abzuschaffen · Jeder Gemeinde eine eigene, kleine Landsgemeinde zu geben · Die Gemeinden in Bezirke zu teilen · Alle Gemeinden zu drei Einheitsgemeinden zusammenzulegen | Alle Gemeinden zu drei Einheitsgemeinden zusammenzulegen. |
| Woraus wird Glarner Schabziger gemacht? | Aus Kuhmilch und Zigerklee · Aus Ziegenmilch und Salbei · Aus Schafmilch und Thymian · Aus Rahm und Schnittlauch | Aus Kuhmilch und Zigerklee. |
Der Kurs enthält 1’320 Fragen zur Schweiz und 21 Kantone, darunter eine Serie zu Glarus und zur Landsgemeinde.