Appenzell Innerrhoden ist der Kanton mit der Landsgemeinde, und auch die Einbürgerung hat hier eine eigene Form. Ihre Kenntnisse werden in einer Anhörung geprüft, die eine Kommission des Grossen Rates führt; danach entscheidet der Grosse Rat. Zur Vorbereitung gibt die Kommission eine Handreichung heraus. Die Angaben stammen von der Seite Einbürgerung auf ai.ch und aus der Handreichung, Version April 2026.
Die Voraussetzungen
- die Niederlassungsbewilligung C bei der Gesuchstellung;
- 10 Jahre Wohnsitz in der Schweiz; die Jahre zwischen dem 8. und dem 18. Altersjahr zählen doppelt;
- 5 Jahre Wohnsitz im Kanton Appenzell I.Rh., davon mindestens 2 Jahre unmittelbar und ununterbrochen vor der Einbürgerung;
- Deutschkenntnisse nach dem Bürgerrechtsgesetz, Integration in die schweizerischen Verhältnisse, Vertrautheit mit Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuchen, Beachtung der Rechtsordnung.
Eine Frist im Bezirk oder in der Gemeinde nennt die Seite des Kantons nicht: Fragen Sie beim Sekretariat Einbürgerungswesen nach. Der Kanton betont: Es besteht kein Rechtsanspruch auf Einbürgerung. Die Kriterien des Bundes erklärt unser Guide zu den Voraussetzungen.
Deutsch: B1 mündlich, A2 schriftlich und Mundart
Laut Handreichung brauchen Sie mündlich mindestens B1 und schriftlich A2. Die Handreichung erwartet ausserdem, dass Sie die Innerrhoder Mundart verstehen, und nennt die Sprache ein zentrales Kriterium der Integration. Das ist kein zusätzliches Zertifikat, aber in der Anhörung wird man Sie vielleicht im Dialekt ansprechen.
Tipp
Hören Sie regelmässig lokales Radio, gehen Sie an Anlässe im Dorf und sprechen Sie mit Nachbarn. Ihr Hochdeutsch trainieren Sie mit dem Teil «Sprechen» des fide-Tests; das Verstehen von Mundart lernen Sie am besten im Alltag.
Der Ablauf beim Zivilstandsamt
Für Beratung, Verfahren und Formulare ist das Sekretariat Einbürgerungswesen beim Zivilstandsamt Appenzell zuständig (Marktgasse 2, 9050 Appenzell). Es leitet die Akten an die entscheidenden Behörden weiter.
- Termin vereinbaren, per Telefon oder E-Mail. Die Formulare werden persönlich abgegeben, und das Verfahren wird persönlich erklärt.
- Lebenslauf vollständig am Computer ausfüllen und einreichen. Erst danach erhalten Sie die Formulare.
- Prüfung durch den Kanton. Die kantonalen Behörden prüfen die gesetzlichen Voraussetzungen, bevor die Bewilligung des Bundes beantragt wird.
- Anhörung durch die Kommission für Recht und Sicherheit (siehe unten).
- Entscheid des Grossen Rates auf Antrag der Kommission.
Laut ai.ch dauert das Verfahren ca. 1,5 Jahre. Die Gebühren von Kanton und Bezirk sind auf der Seite nicht veröffentlicht: Fragen Sie beim ersten Termin nach. Die Gebühr des Bundes beträgt CHF 100 für eine erwachsene Person.
Die Anhörung und die Handreichung
Laut Handreichung hört die Kommission für Recht und Sicherheit die Gesuchstellenden im Auftrag des Grossen Rates an und prüft, ob sie die Voraussetzungen erfüllen. Ein schriftlicher Test ist nicht beschrieben.
Die Handreichung erklärt den Aufbau der Schweiz, die Institutionen des Kantons und die Bräuche. Abschnitte mit einem gelben Strich sind laut Kommission für eine erfolgreiche Anhörung wesentlich. Die Kommission hält auch fest, dass vielen Gesuchstellenden Kenntnisse über Staat, Kultur und Bräuche fehlen.
Merke
- Lernen Sie zuerst die gelb markierten Abschnitte der Handreichung.
- Kennen Sie die Landsgemeinde, die Standeskommission, den Grossen Rat und Ihren Bezirk.
- Bereiten Sie auch Fragen zu Ihrem Alltag vor: Arbeit, Vereine, Kontakte. Wie das geht, erklärt unser Guide zum Einbürgerungsgespräch.
So bereiten Sie sich vor
- Laden Sie die aktuelle Handreichung herunter und lesen Sie sie zweimal: einmal ganz, dann nur die gelb markierten Abschnitte.
- Lernen Sie die Institutionen. Landsgemeinde, Grosser Rat, Standeskommission, Bezirke: Wer wählt wen, und wer entscheidet was?
- Verbinden Sie Wissen mit Ihrem Alltag. Waren Sie schon an der Landsgemeinde, an einem Alpaufzug oder an einem Anlass in Ihrem Bezirk? Erzählen Sie davon.
- Hören Sie Mundart. Lassen Sie sich im Alltag bewusst im Dialekt ansprechen und antworten Sie auf Hochdeutsch.
- Machen Sie Probetests mit Fragen zur Schweiz und zu Innerrhoden, und lesen Sie bei jedem Fehler die Erklärung.
- Bereiten Sie Ihre Motivation vor. Warum möchten Sie Schweizerin oder Schweizer werden, und warum hier in Innerrhoden? Antworten Sie ehrlich, in einfachen Sätzen und mit Beispielen aus Ihrem Leben.
Für die Grundlagen über die Schweiz lesen Sie auch unseren Guide zum Einbürgerungstest und unsere Beispielfragen.
Beispielfragen zu Appenzell Innerrhoden
Diese Fragen stammen aus unserem Training «Appenzell Innerrhoden: Kanton und Gemeinden». Es sind keine offiziellen Fragen der Anhörung; jede Antwort ist an der genannten offiziellen Quelle geprüft.
- Wann findet die Innerrhoder Landsgemeinde statt? Am letzten Sonntag im April, ab 12 Uhr. (ai.ch)
- Wen wählt die Innerrhoder Landsgemeinde? Standeskommission, Kantonsgericht und Ständerat. (ai.ch)
- Wie werden die 50 Mitglieder des Grossen Rates meistens gewählt? An der Bezirksgemeinde. (ai.ch)
- Wie erhielten die Innerrhoder Frauen 1990 das kantonale Stimmrecht? Durch einen Entscheid des Bundesgerichts. (hls-dhs-dss.ch)
- Wer führt in Innerrhoden das Einbürgerungsgespräch? Die Kommission für Recht und Sicherheit des Grossen Rates. (ai.ch)
Und zur Geschichte: 1513 wurde das Land Appenzell als 13. Ort in die Eidgenossenschaft aufgenommen, 1597 trennten sich Inner- und Ausserrhoden. Der Kurs enthält eine Serie zu Appenzell Innerrhoden, die Fragen zur Schweiz und einen Probetest. Vergleichen Sie mit dem Verfahren in Appenzell Ausserrhoden.
Offizielle Links
- Einbürgerung (ai.ch);
- Handreichung für die Einbürgerung (PDF, April 2026);
- Zivilstandsamt Appenzell, Sekretariat Einbürgerungswesen, Marktgasse 2, 9050 Appenzell, Telefon 071’788 95 85.