Basel-Stadt ist ein Stadtkanton mit nur drei Gemeinden: Basel, Riehen und Bettingen. Das Verfahren ist darum kurz beschrieben, aber es hat eigene Regeln. Das Gesuch geht an das Migrationsamt, und Ihre Kenntnisse und Ihre Integration werden in Gesprächen geprüft, nicht in einem schriftlichen Test, den der Kanton veröffentlicht. Dieser Guide stützt sich auf die Seite Schritt für Schritt: der Weg zur ordentlichen Einbürgerung (bs.ch), auf die Broschüre «Der Weg zum Schweizer Pass 2026» und auf die Seite der Bürgergemeinde Basel.
Die Voraussetzungen in Basel-Stadt
- die Niederlassungsbewilligung (Ausweis C);
- 10 Jahre tatsächlicher Wohnsitz in der Schweiz, davon 3 Jahre in den 5 Jahren vor dem Gesuch;
- 2 Jahre Wohnsitz in der jeweiligen Gemeinde innerhalb des Kantons, unmittelbar vor der Anmeldung.
Die Jahre zwischen dem 8. und dem 18. Altersjahr zählen doppelt, der tatsächliche Aufenthalt muss aber mindestens 6 Jahre betragen. Aufenthalte mit Ausweis L, N, G oder S zählen nicht, mit Ausweis F zur Hälfte. Die übrigen Kriterien des Bundes (Strafregister, Sozialhilfe, Werte der Verfassung) beschreibt unser Guide zu den Voraussetzungen.
Deutsch B1 mündlich, A2 schriftlich
Basel-Stadt verlangt das Minimum des Bundes: B1 mündlich und A2 schriftlich. Als Nachweis gelten fünf Jahre obligatorische Schule auf Deutsch, ein Abschluss auf Sekundarstufe II oder Tertiärstufe auf Deutsch oder ein Zertifikat von telc, Goethe-Institut, ÖSD oder fide. Kursbestätigungen und Diplome CAS, DAS oder MAS werden nicht akzeptiert.
Tipp
Wenn Sie den fide-Test noch nicht gemacht haben, planen Sie ihn vor dem Gesuch. Einen Überblick gibt die Seite fide-Test, und mit dem Einstufungstest des Kurses sehen Sie, wo Sie heute stehen.
Das Gesuch beim Migrationsamt
Sie reichen das Gesuch online über die eServices des Kantons ein (mit oder ohne eKonto) oder per Post mit dem Papierformular. Das Migrationsamt prüft die Voraussetzungen. Auf der ersten Seite des Online-Formulars finden Sie Fragen, mit denen Sie selbst prüfen können, ob Sie die Bedingungen erfüllen. Der Kanton rechnet mit etwa einer Stunde für das Ausfüllen; Sie können speichern und später weiterarbeiten.
Beilagen laut bs.ch:
- ein Auszug aus dem Zivilstandsregister, im Original und höchstens drei Monate alt;
- eine Steuerbestätigung, im Original und höchstens drei Monate alt;
- eine Kopie des gültigen Passes oder der Identitätskarte aller Personen im Gesuch;
- je nach Situation: Bestätigung des Arbeitgebers, Unterlagen zur Selbständigkeit, Entscheide zu IV, Ergänzungsleistungen oder Prämienverbilligung, Wohnsitzbestätigungen anderer Gemeinden, Betreibungsauszüge.
Zwei Gespräche statt eines schriftlichen Tests
Die Seite des Kantons nennt keinen schriftlichen Einbürgerungstest. Die Kenntnisse und die Integration werden in zwei Gesprächen geprüft:
- Erhebungsgespräch beim Migrationsamt. Das Amt führt Gespräche mit Ihnen und mit den Familienangehörigen, die im Gesuch eingeschlossen sind. Daraus entsteht ein Bericht für die Gemeinde und den Bund.
- Einbürgerungsgespräch bei der Bürgergemeinde. Je nach Wohnort lädt Sie die Bürgergemeinde Basel, Riehen oder Bettingen ein. Bei der Bürgergemeinde Basel führt die Einbürgerungskommission das Gespräch. Es hat laut Bürgergemeinde «Testcharakter» und wird aufgezeichnet. Danach stellt die Kommission dem Bürgerrat Antrag auf Aufnahme, Abweisung oder Rückstellung.
Welche Fragen genau gestellt werden, ist nicht veröffentlicht. Die Bürgergemeinde Basel empfiehlt zur Vorbereitung den Infoabend im Stadthaus, den «Kompaktkurs Einbürgerung» und den Kurs «Fit für Basel». Wohnen Sie in Riehen oder Bettingen, fragen Sie Ihre Bürgergemeinde nach ihren Angeboten.
Merke
«Testcharakter» heisst: Bereiten Sie sich wie auf eine Prüfung vor. Üben Sie, auf Fragen zu Schweiz, Kanton und Stadt in ganzen Sätzen zu antworten. Wie solche Gespräche ablaufen, lesen Sie in unserem Guide zum Einbürgerungsgespräch.
Die Entscheide: Gemeinde, Bund, Kanton
Laut Broschüre «Der Weg zum Schweizer Pass 2026» braucht es drei positive Entscheide:
- Bürgergemeinde (Basel, Riehen oder Bettingen): Aufnahme ins Gemeindebürgerrecht.
- Bund: Das Staatssekretariat für Migration erteilt die Einbürgerungsbewilligung.
- Regierungsrat: Er erteilt das Kantonsbürgerrecht, und damit sind Sie Schweizerin oder Schweizer.
Laut Kanton dauert das ganze Verfahren in der Regel eineinhalb bis zwei Jahre.
Die Gebühren
Seit dem 1. Juli 2026 verlangt der Kanton keine kantonalen Gebühren mehr. Es bleiben die Gebühren der Bürgergemeinde und des Bundes:
| Behörde | Einzelperson ab 25 Jahren | Ehepaar oder mit Kindern |
|---|---|---|
| Bürgergemeinde Basel | CHF 800 | CHF 950 |
| Riehen | CHF 1’700 | CHF 1’700 |
| Bettingen | CHF 1’400 | CHF 1’400 |
| Bund | CHF 100 | CHF 150 (Ehepaar) |
Personen unter 25 Jahren, Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen oder Prämienverbilligung und Personen mit anerkannter, unverschuldeter Sozialhilfe bezahlen keine Gemeindegebühr, nur die Gebühr des Bundes (CHF 50 unter 18 Jahren). Prüfen Sie die Beträge vor dem Gesuch auf bs.ch, denn sie haben sich 2026 geändert.
Beispielfragen zu Basel-Stadt
Diese Fragen stammen aus unserem Training «Basel-Stadt: Kanton und Gemeinden». Es sind keine offiziellen Fragen, aber sie passen zu den Themen eines Gesprächs.
- Wie viele Mitglieder hat der Grosse Rat, das Parlament von Basel-Stadt? 100. (bs.lexwork.naz.ch)
- Nach welchem Verfahren wählt das Volk die sieben Mitglieder des Regierungsrats? Im Majorz, nach der Mehrheit der Stimmen. (bs.lexwork.naz.ch)
- Wer erledigt die Geschäfte der Einwohnergemeinde der Stadt Basel? Der Kanton. (bs.lexwork.naz.ch)
- Welche Aufgabe hat eine Bürgergemeinde in Basel-Stadt? Sie erteilt das Gemeindebürgerrecht. (bs.lexwork.naz.ch)
- Wann beginnt die Basler Fasnacht mit dem Morgestraich? Am Montag nach Aschermittwoch um 4 Uhr. (bak.admin.ch)
Der Kurs enthält eine Serie zu Basel-Stadt, die Fragen zur Schweiz und einen Probetest. Vergleichen Sie mit dem Verfahren in Basel-Landschaft, wo die Gemeindeversammlung entscheidet.