Die Einbürgerung in Nidwalden im Überblick
Im Kanton Nidwalden koordiniert das Zivilstandsamt und Bürgerrecht in Stans alle Einbürgerungsverfahren (nw.ch: Bürgerrecht). Die Regeln stehen im Merkblatt für die Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern (Stand 1. Januar 2026).
| Punkt | In Nidwalden |
|---|---|
| Bewilligung | Niederlassungsbewilligung C bei der Einreichung |
| Aufenthalt Schweiz | Insgesamt 10 Jahre |
| Kanton und Gemeinde | Die 5 Jahre direkt vor dem Gesuch ohne Unterbruch |
| Sprache | Deutsch: B2 mündlich, B1 schriftlich |
| Kenntnisse | Kein schriftlicher Test im Merkblatt; Einbürgerungsgespräch in der Gemeinde |
| Wo einreichen | Zivilstandsamt und Bürgerrecht, Marktgasse 3, 6371 Stans |
| Dauer | Laut nw.ch kann das Verfahren mehrere Jahre dauern |
Wohnsitz und Aufenthalt
- Schweiz: insgesamt 10 Jahre. Die Jahre zwischen dem 8. und dem 18. Geburtstag zählen doppelt, der tatsächliche Aufenthalt muss aber mindestens 6 Jahre betragen.
- Kanton und Gemeinde: in den 5 Jahren unmittelbar vor dem Gesuch ununterbrochen wohnhaft. Für die Gemeinde zählen die Jugendjahre nicht doppelt.
- Bewilligungen: B und C zählen voll, F zur Hälfte, L und N gar nicht.
Deutsch: B2 mündlich und B1 schriftlich
Nidwalden verlangt mehr als das Minimum des Bundes (B1 mündlich, A2 schriftlich). Laut Merkblatt braucht es B2 im Sprechen, im Hörverständnis und im Lesen und B1 im Schreiben. Sie belegen das auf eigene Kosten mit einem anerkannten Sprachzertifikat.
- Befreit sind Personen mit deutscher Muttersprache und Personen, die eine Schule, eine Berufslehre oder ein Studium auf Deutsch absolviert haben und die Mindestvoraussetzungen erfüllen.
- Analphabeten besuchen einen Alphabetisierungskurs und erbringen den mündlichen Sprachnachweis.
Achtung
Der fide-Test bescheinigt die Niveaus A1 bis B1. Für B1 schriftlich kann er reichen, für B2 mündlich brauchen Sie aber ein anderes anerkanntes Zertifikat. Fragen Sie das Zivilstandsamt und Bürgerrecht, welche Zertifikate es akzeptiert, bevor Sie sich für einen Test anmelden.
Unser Kurs trainiert den fide-Test bis B1. Er hilft Ihnen, die Grundlage aufzubauen; für ein B2-Zertifikat planen Sie zusätzlich Zeit ein.
Der Ablauf Schritt für Schritt
- Gesuch einreichen. Sie geben das ausgefüllte und unterschriebene Formular mit den Unterlagen beim Zivilstandsamt und Bürgerrecht ab. Formulare gibt es am Schalter oder telefonisch (041’618 44 82).
- Prüfung durch den Kanton. Das Amt prüft die formellen und materiellen Voraussetzungen, unter anderem mit Polizei, Staatsanwaltschaft, Jugendanwaltschaft und Migration.
- Wohngemeinde. Die Gemeinde prüft die Voraussetzungen weiter, im Einbürgerungsgespräch. Danach sichert der Gemeinderat das Gemeindebürgerrecht zu oder verweigert es.
- Kanton. Die Justiz- und Sicherheitsdirektion entscheidet über die Zusicherung des Kantonsbürgerrechts.
- Bund. Das SEM erteilt die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung.
- Regierungsrat. Er entscheidet über das Kantonsbürgerrecht. Mit der Rechtskraft dieses Beschlusses erhalten Sie das Gemeinde-, Kantons- und Schweizer Bürgerrecht.
Das Abklärungs- und Einbürgerungsgespräch
Das Merkblatt zum Abklärungs- und Einbürgerungsgespräch (Stand Oktober 2019) beschreibt zwei Teile:
- Kriminalpolizei: Sie prüft die formellen Voraussetzungen, die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die Respektierung der Bundesverfassung und die Teilnahme am Wirtschaftsleben und hält das Ergebnis in einem Erhebungsbericht fest.
- Wohngemeinde: Sie prüft, ob Sie mit den Lebensverhältnissen in sozialer, kultureller, politischer und staatsbürgerlicher Hinsicht vertraut sind und Grundkenntnisse in Geografie und Geschichte haben.
Zur Vorbereitung nennt das Merkblatt «Der Bund kurz erklärt», den Fragenkatalog «Kenntnisse der Schweiz – 100 Fragen und Antworten» des Kantons Luzern, das Kantonsporträt auf nw.ch und ch.ch. Für die Besonderheiten von Kanton und Gemeinde verweist es zusätzlich auf die abgegebene «Kleine Staatskunde». Wie viele Fragen die Gemeinde stellt und wie lange das Gespräch dauert, ist nicht veröffentlicht: Fragen Sie Ihre Gemeinde, wer das Gespräch führt und welche Unterlagen Sie mitbringen sollen. Allgemeine Hinweise finden Sie im Guide Einbürgerungsgespräch.
Tipp
Üben Sie, in ganzen Sätzen zu antworten. Im Gespräch hört man auch Ihr Deutsch, und Nidwalden verlangt mündlich B2: Erzählen, begründen, eine Meinung vertreten.
Unterlagen und Gebühren
Immer verlangt werden:
- Kopie der gültigen Niederlassungsbewilligung und des Passes;
- aktuelle Wohnsitzbestätigung;
- zivilstandsamtliche Dokumente;
- Betreibungsregisterauszug;
- Lebenslauf;
- Sprachzertifikat oder Nachweis der Befreiung.
Weitere Dokumente hängen von Ihrer Situation ab. Gebühren erheben Gemeinde, Kanton und Bund; die kantonalen Ansätze stehen in der Gebührenverordnung (NG 265.51). Das Merkblatt nennt keine Beträge. Fragen Sie das Zivilstandsamt und Bürgerrecht (buergerrecht@nw.ch) und Ihre Gemeinde nach den aktuellen Kosten.
5 Beispielfragen zu Nidwalden
Diese Fragen stammen aus unserem Kurs. Es sind keine Fragen der Behörden, aber sie betreffen Geografie und Geschichte, die im Gespräch vorkommen können.
| Frage | Auswahl | Antwort |
|---|---|---|
| Wie viele Mitglieder hat der Landrat, das Parlament von Nidwalden? | 55 · 60 · 80 · 100 | 60. |
| Was zeigt das Wappen von Nidwalden? | Einen weissen Doppelschlüssel auf Rot · Einen weissen Schlüssel auf Rot und Weiss · Einen schwarzen Stier auf Gelb · Einen roten Adler auf Weiss | Einen weissen Doppelschlüssel auf Rot. |
| Was weiss man aus den Quellen über Arnold von Winkelried? | Er hat den Bundesbrief von 1291 gesiegelt · Er war 1481 Landammann in Stans · Berichte aus der Zeit der Schlacht nennen ihn nicht · Er führte 1798 die Nidwaldner Truppen | Berichte aus der Zeit der Schlacht nennen ihn nicht. |
| Was geschah am gleichen Tag wie das Stanser Verkommnis von 1481? | Basel und Schaffhausen wurden in den Bund aufgenommen · Nidwalden erhielt Engelberg · Die Landsgemeinde wurde abgeschafft · Freiburg und Solothurn wurden in den Bund aufgenommen | Freiburg und Solothurn wurden in den Bund aufgenommen. |
| Welche Deutschkenntnisse verlangt Nidwalden für die Einbürgerung? | B2 mündlich und B1 schriftlich · B1 mündlich und A2 schriftlich · B2 mündlich und B2 schriftlich · A2 mündlich und A2 schriftlich | B2 mündlich und B1 schriftlich. |
Der Kurs enthält 1’320 Fragen zur Schweiz und 21 Kantone, darunter eine Serie zu Nidwalden.
Offizielle Links
- nw.ch: Bürgerrecht
- nw.ch: Merkblatt ordentliche Einbürgerung (PDF, Stand 1.1.2026)
- nw.ch: Merkblatt zum Abklärungs- und Einbürgerungsgespräch (PDF)
- SEM: ordentliche Einbürgerung
Kontakt: Zivilstandsamt und Bürgerrecht, Marktgasse 3, 6371 Stans, Telefon 041’618 44 82, buergerrecht@nw.ch. Siehe auch Einbürgerung in Obwalden.