Die Einbürgerung im Aargau auf einen Blick
Der Aargau hat eine klare Reihenfolge: Zuerst bestehen Sie den staatsbürgerlichen Test, dann reichen Sie das Gesuch bei Ihrer Wohngemeinde ein. Die Gemeinde führt danach ein Einbürgerungsgespräch. Die Angaben unten stammen von der Seite Ordentliche Einbürgerung auf ag.ch, aus dem Merkblatt (Version vom 17. Dezember 2024) und aus dem Handbuch des Kantons für die Gemeinden.
| Punkt | Kanton Aargau |
|---|---|
| Bewilligung | Bewilligung C |
| Wohnsitz | 5 Jahre im Kanton, davon mindestens 3 Jahre ununterbrochen in der Gemeinde vor dem Gesuch |
| Deutsch | B1 mündlich, A2 schriftlich |
| Test | staatsbürgerlicher Test am Computer, vor dem Gesuch, ab 16 Jahren |
| Gesuch | bei der Wohngemeinde |
| Dauer | Gemeinde unterschiedlich; Kanton und Bund zusammen etwa 10 Monate |
Wohnsitz und Voraussetzungen
Zu den Regeln des Bundes (10 Jahre in der Schweiz, davon 3 in den letzten 5 Jahren; die Jahre zwischen 8 und 18 zählen doppelt, mindestens 6 Jahre tatsächlicher Aufenthalt) verlangt der Aargau 5 Jahre im Kanton und mindestens 3 Jahre ununterbrochen in der Gemeinde vor der Einreichung. Es zählen Bewilligungen B und C, die Bewilligung F zur Hälfte, L und N nicht. Der Wohnsitz endet, wenn Sie sich abmelden oder mehr als 6 Monate pro Jahr im Ausland sind.
Die Gemeinde prüft auch die Vertrautheit mit den Lebensverhältnissen in Schweiz, Kanton und Gemeinde, die Achtung der Werte von Bundes- und Kantonsverfassung, die öffentliche Sicherheit und Ordnung und die Teilnahme am Wirtschaftsleben oder an einer Ausbildung (ag.ch). Für Deutsch gilt das Minimum des Bundes, B1 mündlich und A2 schriftlich; der Nachweis entfällt bei Deutsch als Muttersprache, nach fünf Jahren obligatorischer Schule auf Deutsch oder nach einer Ausbildung auf Sekundarstufe II oder Tertiärstufe auf Deutsch. Sonst brauchen Sie ein anerkanntes Zertifikat, etwa nach dem fide-Test.
Der staatsbürgerliche Test
Die Hinweise zum Testablauf (Anhang 2 des kantonalen Handbuchs) legen das Format fest:
| Punkt | Regel im Aargau |
|---|---|
| Fragen | 45, zufällig aus rund 330 Fragen |
| Themen | 11 Demokratie und Föderalismus, 5 Sozialstaat, 10 Rechtsstaat, 13 Geschichte, 6 Zivilgesellschaft |
| Dauer | 40 Minuten; danach schliesst das System den Test automatisch |
| Bestanden | mit mindestens 34 richtigen Antworten |
| Gebühr | CHF 50 |
| Alter | ab dem vollendeten 16. Altersjahr, massgebend ist das Datum des Gesuchs |
| Gültigkeit | der Nachweis darf bei der Einreichung höchstens 6 Monate alt sein |
| Wiederholung | beliebig oft, frühestens 2 Monate nach dem letzten Versuch |
Den Test organisiert die Gemeinde, am Computer in der Verwaltung oder in einem Schulzimmer. Sie melden sich bei der Gemeinde an; der Kanton empfiehlt den Gemeinden, Termine und Anmeldefristen online zu veröffentlichen. Die Fachverbände der Aargauer Gemeinden bieten einen Übungstest mit 45 Fragen und den ganzen Fragenkatalog mit Antworten als PDF an. Fragen zu Ihrer Gemeinde kommen dort nicht vor: Sie werden im Gespräch geprüft.
Achtung
Ohne bestandenen Test können Sie das Gesuch nicht einreichen. Planen Sie die Reihenfolge: Test, Zivilstandsdokument (höchstens 6 Monate alt, die Beschaffung kann lange dauern), dann die übrigen Beilagen, höchstens 3 Monate alt.
Das Einbürgerungsgespräch
Nach dem Gesuch prüft der Gemeinderat die Voraussetzungen und führt ein Gespräch. Die Hinweise zum Einbürgerungsgespräch (Anhang 3) empfehlen den Gemeinden:
- eine Delegation von 3 bis 5 Personen und eine Person, die das Protokoll führt;
- etwa 30 bis 40 Minuten für eine Einzelperson, 40 bis 50 Minuten für ein Paar, etwa 60 Minuten für eine Familie mit Kindern;
- Fragen, die für die Integration wichtig sind; Wissensfragen zur Schweiz nicht schwieriger als das, was eine durchschnittliche Schweizerin oder ein durchschnittlicher Schweizer weiss;
- auf Wunsch ein Gespräch auf Hochdeutsch;
- bei eingeschlossenen Kindern ein Gespräch ab etwa 10 Jahren.
Der Kanton veröffentlicht auch Themenvorschläge und Fragebeispiele für diese Gespräche. Mehr dazu in unserem Guide zum Einbürgerungsgespräch.
Der Ablauf nach dem Gesuch
- Gemeinde. Das Gesuch wird im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde veröffentlicht. Der Gemeinderat prüft und führt das Gespräch. Je nach Gemeinde entscheidet die Gemeindeversammlung, der Einwohnerrat oder der Gemeinderat über das Gemeindebürgerrecht.
- Kanton. Er prüft das Gesuch und holt die Einbürgerungsbewilligung beim SEM ein.
- Einbürgerungskommission des Grossen Rates. Sie entscheidet abschliessend, ausser der Grosse Rat entscheidet selbst.
Laut Kanton dauert das kantonale Verfahren in der Regel etwa 12 Monate (Merkblatt); auf der Seite ag.ch nennt der Kanton für Kanton und Bund zusammen etwa 10 Monate. Die Dauer in der Gemeinde ist sehr unterschiedlich.
Gebühren
| Stelle | Erwachsene Person | Kind ab 10 Jahren |
|---|---|---|
| Gemeinde | CHF 1500 | CHF 750 |
| Kanton | CHF 750 | CHF 375 |
| Bund | CHF 100 (Ehepaar CHF 150) | CHF 50 bei eigenem Gesuch |
Kinder bis 10 Jahre zahlen keine Gebühr von Gemeinde und Kanton. Bei ausserordentlichem Aufwand können die Gebühren verdoppelt werden; Gemeinde und Kanton dürfen Vorschüsse verlangen. Test, Zivilstandsdokumente und Registerauszüge kosten extra (Merkblatt).
5 Beispielfragen zum Kanton Aargau
Diese Fragen stammen aus unserer Serie «Aargau: Kanton und Gemeinden». Es sind keine Fragen aus dem offiziellen Katalog, aber sie betreffen dieselben Themen. Die Quelle steht bei jeder Antwort.
| Frage | Auswahl | Antwort |
|---|---|---|
| Wie viele Mitglieder hat der Grosse Rat des Kantons Aargau? | 120 · 130 · 140 · 180 | 140. (ag.ch) |
| Nach welchem Verfahren wählt das Volk den Aargauer Regierungsrat? | Nach dem Majorz · Nach dem Proporz · Er wird nicht vom Volk gewählt · Durch das Los | Nach dem Majorz. (ag.ch) |
| In wie viele Bezirke ist der Kanton Aargau eingeteilt? | 9 · 11 · 13 · 16 | 11. (ag.ch) |
| Wo treffen sich Aare, Reuss und Limmat im sogenannten Wasserschloss der Schweiz? | Bei Aarau · Bei Baden · Bei Rheinfelden · Bei Brugg | Bei Brugg. (ag.ch) |
| Wie viele richtige Antworten braucht man im Aargauer Test mit 45 Fragen? | 34 · 27 · 30 · 40 | 34. (ag.ch) |
Der Kurs enthält 1’320 Fragen zur Schweiz und zu 21 Kantonen, darunter eine Serie zum Aargau. Üben Sie auch mit ganzen Tests mit Zeitlimit, wie im Format des Aargauer Tests: 45 Fragen in 40 Minuten. Vergleichen Sie auch mit dem Kanton Bern, der ebenfalls einen schriftlichen Test verlangt.
Offizielle Links
- ag.ch: Ordentliche Einbürgerung
- Merkblatt ordentliches Einbürgerungsverfahren (PDF)
- Hinweise zum Testablauf (PDF) und zum Einbürgerungsgespräch (PDF)
- Übungstest und Fragenkatalog (gemeinden-ag.ch)
- SEM: Ordentliche Einbürgerung
Kontakt: Abteilung Register und Personenstand, Einbürgerungen, einbuergerungen@ag.ch. Für Test und Gesuch ist Ihre Wohngemeinde zuständig.