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Einbürgerung · Uri

Einbürgerung im Kanton Uri: Voraussetzungen, Staatskundetest, Gebühren und Beispielfragen

Im Kanton Uri reichen Sie das Gesuch bei der Justizdirektion in Altdorf ein, und die Gemeindeversammlung entscheidet über das Gemeindebürgerrecht. Hier finden Sie die Wohnsitzfrist, den Staatskundetest, die Gebühren und fünf Übungsfragen.

Auf dieser Seite

Die Einbürgerung in Uri auf einen Blick

Im Kanton Uri beginnt das Verfahren beim Kanton: Sie reichen das Gesuch bei der Justizdirektion Uri, Abteilung Justiz und Handelsregister, in Altdorf ein. Die Wohngemeinde prüft danach Ihre Integration, und in der Regel entscheidet die Gemeindeversammlung. Ihre Kenntnisse über Rechte und Pflichten zeigen Sie in einem Staatskundetest. Die Angaben unten stammen aus dem Merkblatt des Kantons und von der Gemeinde Altdorf.

PunktKanton Uri
BewilligungBewilligung C
Aufenthalt in der Schweiz10 Jahre (die Jahre zwischen 8 und 18 zählen doppelt)
Wohnsitzdie letzten 5 Jahre ohne Unterbruch in der Gemeinde
DeutschB1 mündlich, A2 schriftlich
GrundkenntnisseStaatskundetest am bwz uri, zweimal pro Jahr
Referenzendrei Schweizerinnen oder Schweizer, mit denen Sie länger Kontakt haben
GesuchJustizdirektion Uri, Bahnhofstrasse 1, 6460 Altdorf

Die Voraussetzungen

Das kantonale Bürgerrechtsgesetz (KBüG, RB 1.4121, Art. 4) verlangt, dass Sie «in den letzten fünf Jahren in der betreffenden Gemeinde ununterbrochen Wohnsitz» haben. Dazu kommen die Regeln des Bundes: 10 Jahre Aufenthalt in der Schweiz, die Jahre zwischen dem 8. und 18. Lebensjahr zählen doppelt, der tatsächliche Aufenthalt muss aber mindestens 6 Jahre betragen. Jahre mit Ausweis N oder L zählen nicht, Jahre mit Ausweis F zur Hälfte.

Das Merkblatt nennt weitere Bedingungen für die letzten fünf Jahre:

  • keine Sozialhilfe und keine Asylfürsorge, ausser Sie haben alles zurückbezahlt;
  • keine Verlustscheine und keine Betreibungen, auch nicht von öffentlichen Stellen oder Krankenkassen;
  • keine fälligen Steuerforderungen;
  • Lebenshaltungskosten und Unterhaltspflichten gedeckt.

Ein Rechtsanspruch auf die Einbürgerung in Gemeinde und Kanton besteht nicht. Wenn Sie nach dem Gesuch umziehen, bleiben Kanton und Gemeinde zuständig, bei denen Sie das Gesuch eingereicht haben.

Deutschkenntnisse

Verlangt ist Deutsch für den Alltag, nachgewiesen mit B1 mündlich und A2 schriftlich. Anerkannt sind die Zertifikate auf der Liste von fide, auch der fide-Sprachenpass. Keinen Nachweis brauchen Sie, wenn Deutsch offensichtlich ist, zum Beispiel als Muttersprache oder nach mindestens fünf Jahren Schule in der Deutschschweiz.

Der Staatskundetest am bwz uri

Der Test prüft Ihre Kenntnisse über die Rechte und Pflichten der Bürgerinnen und Bürger. Das Berufs- und Weiterbildungszentrum Uri (bwz uri) führt ihn im Auftrag der Justizdirektion zweimal pro Jahr durch. Die Gebühr bezahlen Sie selbst. Empfohlen wird der Kurs «Politik und Gesellschaft», den das bwz uri ebenfalls zweimal pro Jahr anbietet. Laut der Gemeinde Altdorf ist der Test normalerweise schriftlich; in begründeten Fällen ist er mündlich möglich.

Befreit sind Personen mit insgesamt fünf Jahren Schule in der Schweiz (Primar- und Sekundarstufe, mit Nachweis), Personen, die beim Gesuch jünger als 16 Jahre sind, und Personen, deren Kenntnisse offensichtlich genügen.

Anzahl Fragen, Dauer, Bestehensgrenze und Preis veröffentlicht der Kanton nicht. Fragen Sie beim bwz uri oder bei der Justizdirektion nach, bevor Sie sich anmelden.

Tipp

Der Test fragt nach Rechten und Pflichten: Stimmrecht, Referendum und Initiative, Gemeinde, Kanton und Bund, Steuern, Schule. Lernen Sie diese Themen zuerst für die ganze Schweiz und dann für Uri. Einen Überblick gibt unser Guide zum Einbürgerungstest.

Der Ablauf

  1. Gesuch einreichen. Das offizielle Formular erhalten Sie bei der Justizdirektion (Telefon 041’875 22 53). Sie reichen es mit allen Unterlagen in Altdorf ein.
  2. Prüfung durch den Kanton. Die Justizdirektion prüft Vollständigkeit und Voraussetzungen. Ist das Ergebnis positiv, holt sie einen Bericht der Kantonspolizei ein.
  3. Gemeinde. Der Gemeinderat Ihrer Wohngemeinde prüft die Integration. Die Behörden können Ihre drei Referenzpersonen kontaktieren. Die Gemeindeversammlung entscheidet, ausser die Gemeinde hat diese Aufgabe dem Gemeinderat oder einer Bürgerrechtskommission übertragen.
  4. Bund. Das SEM erteilt die Einbürgerungsbewilligung.
  5. Kanton. Der Regierungsrat erteilt das Kantonsbürgerrecht.
  6. Rechnung. Sie erhalten den Entscheid mit der Rechnung. Die Einbürgerung wird mit der Bezahlung rechtskräftig.
  7. Abschluss. Das Zivilstandsamt trägt die Einbürgerung ein; danach können Sie Pass oder Identitätskarte beantragen.

Ein persönliches Einbürgerungsgespräch erwähnt das Merkblatt nicht. Ob Ihre Gemeinde Sie zu einem Gespräch einlädt, erfahren Sie bei der Gemeindekanzlei. Eine verbindliche Verfahrensdauer nennt der Kanton nicht.

Die Unterlagen

  • das offizielle Gesuchsformular;
  • die Erklärung mit drei Schweizer Referenzpersonen;
  • eine Kopie des aktuellen Lohnausweises;
  • Bestätigungen der Gemeinde (keine Sozialhilfe), des Betreibungsamts und des Steueramts;
  • Sprachnachweis und Staatskundetest oder Nachweis der Befreiung.

Die Gebühren

Laut Merkblatt verlangt der Kanton zwischen CHF 500 und 1500, der Bund zwischen CHF 50 und 200; die Gemeinden richten sich meist nach den kantonalen Ansätzen. Bei deutlich mehr oder weniger Aufwand kann die Gebühr verdoppelt oder halbiert werden. Die Gemeinde Altdorf nennt diese Beträge:

SituationKantonGemeinde AltdorfBund
Erwachsene ab 20 JahrenCHF 1000CHF 1000CHF 100
EhepaarCHF 1000CHF 1000CHF 150
Minderjährige und Personen bis 19 JahreCHF 500CHF 500CHF 50 (Minderjährige allein)

Dazu kommt die Gebühr für den Staatskundetest. In anderen Gemeinden fragen Sie die Gemeindekanzlei.

5 Beispielfragen zum Kanton Uri

Diese Fragen stammen aus unserem Kurs. Es sind nicht die Fragen des Staatskundetests, aber sie betreffen Fakten über Uri.

FrageAuswahlAntwort
Welcher Pass verbindet Altdorf mit Linthal im Kanton Glarus?Der Sustenpass · Der Klausenpass · Der Oberalppass · Der FurkapassDer Klausenpass.
Wer schuf 1895 das Telldenkmal in Altdorf?Der Bildhauer Richard Kissling · Der Dichter Friedrich Schiller · Der Maler Hans Sandreuter · Der Landammann Gustav MuheimDer Bildhauer Richard Kissling.
Wie viele Mitglieder hat der Urner Landrat?100 · 120 · 64 · 8064.
Welcher Berg ist der höchste Punkt des Kantons Uri?Der Titlis (3238 m) · Der Tödi (3614 m) · Der Pilatus (2132 m) · Der Dammastock (3630 m)Der Dammastock (3630 m).
Wie zeigen Sie in Uri Ihre Kenntnisse über Rechte und Pflichten?Mit fünf Jahren Schule oder einem bestandenen Staatskundetest · Mit einer Rede vor dem Landrat · Mit einem Aufsatz über Wilhelm Tell · Mit einer mündlichen Prüfung im Bundeshaus in BernMit fünf Jahren Schule oder einem bestandenen Staatskundetest.

Der Kurs enthält 1’320 Fragen zur Schweiz und zu 21 Kantonen, darunter eine Serie zu Uri.

Kontakt: Justizdirektion Uri, Abteilung Justiz und Handelsregister, Bahnhofstrasse 1, 6460 Altdorf, Telefon 041’875 22 53.

Häufige Fragen

Wo reiche ich im Kanton Uri das Einbürgerungsgesuch ein?

Bei der Justizdirektion Uri, Abteilung Justiz und Handelsregister, Bahnhofstrasse 1 in Altdorf. Das Formular erhalten Sie dort per Telefon oder E-Mail.

Wie lange muss ich in der Urner Gemeinde wohnen?

Die letzten fünf Jahre ohne Unterbruch in der Gemeinde, zusätzlich zu den 10 Jahren Aufenthalt in der Schweiz.

Was ist der Staatskundetest in Uri?

Ein Test über die Rechte und Pflichten der Bürgerinnen und Bürger. Das bwz uri führt ihn zweimal pro Jahr im Auftrag der Justizdirektion durch; die Gebühr bezahlen Sie selbst. Format und Bestehensgrenze sind nicht veröffentlicht.

Was kostet die Einbürgerung in Uri?

Laut Merkblatt verlangt der Kanton zwischen CHF 500 und 1500. In Altdorf zahlen Erwachsene ab 20 Jahren CHF 1000 an den Kanton und CHF 1000 an die Gemeinde, dazu CHF 100 an den Bund.

Warum braucht es Referenzpersonen?

Das Merkblatt verlangt eine Erklärung mit drei Schweizerinnen oder Schweizern, mit denen Sie länger Kontakt haben. Die Behörden können sie zu Ihrer Integration befragen.

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