Die Einbürgerung im Kanton Bern auf einen Blick
Im Kanton Bern ist die Einwohnergemeinde Ihre erste Anlaufstelle: Sie wird Ihre Einbürgerungsgemeinde. Danach prüfen Gemeinde, Kanton und Bund das Gesuch nacheinander. Anders als in manchen Nachbarkantonen gehört ein schriftlicher Einbürgerungstest zum Verfahren. Die Informationen des Kantons finden Sie auf einbuergerung.sid.be.ch. Dieser Guide richtet sich an den deutschsprachigen Kantonsteil; für den Berner Jura gibt es eine französische Version.
| Punkt | Kanton Bern |
|---|---|
| Bewilligung | Bewilligung C beim Einreichen |
| Aufenthalt in der Schweiz | 10 Jahre, davon 3 in den 5 Jahren vor dem Gesuch |
| Wohnsitz im Kanton | mindestens 2 Jahre ohne Unterbruch |
| Wohnsitz in der Gemeinde | mindestens 2 Jahre ohne Unterbruch |
| Sprache | Sprache Ihres Verwaltungskreises: A2 schriftlich, B1 mündlich |
| Test | Schriftlich, 90 Minuten; Mustertest: 48 Fragen, 29 richtige Antworten zum Bestehen |
| Gespräch | Persönliches Gespräch mit der Gemeinde |
| Kantonsgebühr | CHF 1150 (Einzelperson), 1725 (Ehepaar), 575 (Minderjährige allein) |
Die Wohnsitzfristen
Die Seite «Aufenthalt» des Kantons nennt drei Fristen:
- Schweiz: insgesamt 10 Jahre, davon mindestens 3 in den 5 Jahren vor dem Gesuch. Die Jahre zwischen dem 8. und 18. Lebensjahr zählen doppelt, der tatsächliche Aufenthalt muss aber mindestens 6 Jahre betragen.
- Kanton Bern: mindestens 2 Jahre ohne Unterbruch bis zum Gesuch.
- Einbürgerungsgemeinde: mindestens 2 Jahre ohne Unterbruch bis zum Gesuch.
Die Bewilligungen B und C zählen ganz, ebenso die Legitimationskarte des EDA und der Ausweis Ci. Die vorläufige Aufnahme (Ausweis F) zählt zur Hälfte.
Integration und Sprachnachweis
Laut der Seite «Integration» beachten Sie die öffentliche Sicherheit und Ordnung (zum Beispiel keine Vorstrafen oder Betreibungen), respektieren die Werte der Bundesverfassung, arbeiten oder sind in Ausbildung und beziehen keine Sozialhilfe. Haben Sie Sozialhilfe bezogen, müssen Sie diese zurückbezahlt haben. Ihre Gemeinde kann weitere Anforderungen stellen.
Für die Sprache verlangt die Seite «Sprachnachweis» Kenntnisse der Sprache Ihres Verwaltungskreises, mindestens A2 schriftlich und B1 mündlich. Das ist das Minimum des Bundes. Im deutschsprachigen Kantonsteil ist das Deutsch; in Biel akzeptiert die Stadt Deutsch oder Französisch. Anerkannt sind die Zertifikate auf der Liste des Bundes und der fide-Test. Keinen Nachweis brauchen Sie, wenn die Sprache Ihre Muttersprache ist, wenn Sie mindestens fünf Jahre die obligatorische Schule in dieser Sprache besucht haben oder einen Berufs- oder Hochschulabschluss oder ein Gymnasium in dieser Sprache haben.
Der Ablauf Schritt für Schritt
Laut der Seite «Gesuch stellen»:
- Voraussetzungen prüfen. Rechnen Sie Ihre Aufenthaltsjahre nach.
- Erstkontakt mit der Gemeinde. Sie erhalten die Formulare und die Liste der Dokumente. Die Liste hängt von der Gemeinde ab.
- Tests ablegen. Einbürgerungstest und Sprachnachweis, falls Sie nicht befreit sind. Bewahren Sie die Bestätigungen gut auf: Sie gehören zum Gesuch.
- Gesuch bei der Gemeinde einreichen.
- Persönliches Gespräch. Die Gemeinde prüft die Vollständigkeit und lädt Sie danach zu einem Gespräch ein.
- Gebühren und Weiterleitung. Nach der Zusicherung des Gemeindebürgerrechts und der Bezahlung der Kantons- und Gemeindegebühren geht das Gesuch an den Kanton.
- Kanton und Bund. Beide prüfen getrennt und erteilen ihre Bewilligung. Die Gemeinde informiert Sie über den Entscheid.
Der Kanton nennt keine Verfahrensdauer. Die Stadt Bern rechnet mit etwa 2 Jahren.
Der Berner Einbürgerungstest
Laut der Seite «Einbürgerungstest» ist der Test schriftlich und dauert 90 Minuten. Er prüft Geografie, Geschichte, Demokratie, Gesundheitswesen, Arbeit sowie Rechte und Pflichten in der Schweiz. Der Mustertest des Kantons zeigt das Format:
- 48 Multiple-Choice-Fragen mit vier Antworten (A bis D), eine davon ist richtig;
- drei Themen: Geografie, Geschichte, Sprachen, Religionen, Kultur und Feiertage; Demokratie, Föderalismus, Rechte und Pflichten; soziale Sicherheit, Gesundheit, Arbeit und Bildung;
- bestanden mit 29 von 48 richtigen Antworten (60 %);
- keine Hilfsmittel: keine elektronischen Geräte, keine Unterlagen, keine Notizen.
Befreit sind Kinder unter 16 Jahren, Personen mit mindestens fünf Jahren obligatorischer Schule nach Schweizer Lehrplan und Personen mit einem Abschluss auf Sekundarstufe II nach Schweizer Lehrplan oder auf Tertiärstufe in der Schweiz.
Anmeldung und Kosten: Sie melden sich an, wenn Sie bereit sind; Ihre Gemeinde sagt Ihnen, wo. Test und Kurs bezahlen Sie selbst, einen kantonalen Preis gibt es nicht. In der Stadt Bern holen Sie zuerst ein Auftragsblatt bei der Fachstelle Einbürgerung und legen den Test an der Migros Klubschule Bern, an der bwd Bern oder an der BFF Bern ab. In Büren an der Aare gilt nur der Test am BWZ Lyss. Fragen Sie also immer zuerst Ihre Gemeinde.
Merke
Zur Vorbereitung nennt der Kanton «Der Bund kurz erklärt», «ECHO – Informationen zur Schweiz», das Buch «Die Schweiz verstehen» (hep Verlag) und Übungstests. Üben Sie auch im Testformat: unsere Probeprüfungen.
Die Gebühren
| Situation | Kanton | Bund | Stadt Bern |
|---|---|---|---|
| Einzelperson, mit oder ohne minderjährige Kinder | CHF 1150 | CHF 100 | CHF 400 |
| Ehepaar oder eingetragene Partnerschaft | CHF 1725 | CHF 150 | CHF 600 |
| Minderjährige ohne Eltern | CHF 575 | CHF 50 | CHF 200 |
Quellen: Seite «Gebühren» des Kantons und Broschüre der Stadt Bern (Juni 2024). Die Kantonsgebühr ist auch bei einer Abweisung geschuldet. Jede Gemeinde legt ihre eigene Gebühr fest und schickt Ihnen eine Rechnung für Gemeinde und Kanton; fragen Sie Ihre Gemeinde nach dem Tarif.
Beispiel Stadt Bern: Dokumente und Verfahren
Die Fachstelle Einbürgerung der Stadt Bern (Predigergasse 5, Besuch nur mit Termin) verlangt unter anderem: Bestätigung der Zivilstandsdaten, Bewilligung C, Pass oder Identitätskarte, Wohnsitzbestätigung über 10 Jahre, Strafregisterauszug (ab 18 Jahren), Betreibungsregisterauszüge aller Wohnorte der letzten 5 Jahre, Steuerbestätigung, Bestätigung des Sozialdienstes über die letzten 10 Jahre, Testnachweis und Sprachnachweis. Die Stadt prüft das Gesuch etwa 12 Monate und lädt Sie dann zum Einbürgerungsgespräch ein; Kanton und Bund brauchen zusammen etwa weitere 12 Monate. Während der Prüfung durch die Stadt dürfen Sie nicht aus der Stadt Bern wegziehen.
5 Beispielfragen zum Kanton Bern
Diese Fragen stammen aus unserem Kurs. Es sind nicht die Fragen des kantonalen Tests, aber sie betreffen dieselben Themen.
| Frage | Auswahl | Antwort |
|---|---|---|
| Wie viele Mitglieder hat der Grosse Rat des Kantons Bern heute? | 160 · 200 · 180 · 120 | 160. |
| Welche Amtssprachen hat der Kanton Bern? | Nur Deutsch · Deutsch und Französisch · Deutsch, Französisch und Italienisch · Deutsch und Rätoromanisch | Deutsch und Französisch. |
| In welchem Krieg setzte sich Bern 1339 und 1340 mit Hilfe seiner Verbündeten durch? | Im Alten Zürichkrieg · In den Burgunderkriegen · Im Schwabenkrieg · Im Laupenkrieg | Im Laupenkrieg. |
| Wann findet der Zibelemärit in Bern statt? | Am ersten Montag im November · Am vierten Samstag im Oktober · Am vierten Montag im November · Am Montag nach dem Sechseläuten | Am vierten Montag im November. |
| Welches Werk schrieb Jeremias Gotthelf? | Die schwarze Spinne · Der grüne Heinrich · Heidi · Die Physiker | Die schwarze Spinne. |
Der Kurs enthält 1’320 Fragen zur Schweiz und zu 21 Kantonen, darunter eine Serie zu Bern mit einer Prüfung im Format des Berner Tests: 48 Fragen in 90 Minuten.
Offizielle Links
- Kanton Bern: Ordentliche Einbürgerung
- Kanton Bern: Einbürgerungstest
- Mustertest des Kantons Bern (PDF)
- Prozessübersicht (PDF)
- Stadt Bern: Broschüre Einbürgerung (PDF)
- SEM: Ordentliche Einbürgerung
Kontakt des Kantons: Amt für Bevölkerungsdienste, Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst, Ostermundigenstrasse 99B, 3006 Bern, Telefon 031’633 47 85.