Laut ch.ch werden Sie nach der Einreichung des Gesuchs zu einem persönlichen Gespräch eingeladen. Daneben führen viele Gemeinden ein eigenes Einbürgerungsgespräch, oft vor einer Einbürgerungskommission, einer Bürgerrechtskommission oder dem Einbürgerungsrat. Die Behörden sehen dort, was das Dossier nicht zeigt: Ihre Integration im Alltag, Ihre Kontakte, Ihr Wissen über die Schweiz und wie Sie sich verständigen. Dieser Guide beschreibt, was Kantone und Gemeinden in der Deutschschweiz veröffentlichen, und gibt Ihnen eine Methode zur Vorbereitung.
Warum ein Gespräch?
Das Gesetz verlangt eine erfolgreiche Integration und die Vertrautheit mit den schweizerischen Lebensverhältnissen (Art. 11 und 12 BüG, Art. 2 BüV): Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben, Kontakte zur Bevölkerung, Respekt vor den Werten der Verfassung. Ein Gespräch ist der direkteste Weg, sich davon ein Bild zu machen. In manchen Kantonen ersetzt es den schriftlichen Test: Zug prüft Geschichte, Staatskunde, Rechte und Pflichten in einem staatsbürgerlichen Gespräch (zg.ch).
Wer Sie empfängt, je nach Kanton
- Bern: Nach dem Schema des Kantons prüft die Gemeinde die Voraussetzungen mit Dokumenten, Abklärungen und einem Einbürgerungsgespräch; Sprachnachweis und Einbürgerungstest kommen vorher (be.ch). Siehe den Guide Bern.
- Basel-Stadt: zuerst Gespräche beim Migrationsamt, mit den Gesuchstellenden und den Familienangehörigen im Gesuch, danach ein Gespräch bei der Bürgergemeinde (bs.ch). Siehe den Guide Basel-Stadt.
- St. Gallen: Beispiel Walenstadt: Nach dem Test folgt ein Gespräch, danach entscheidet der Einbürgerungsrat über das Gesuch (walenstadt.ch). Siehe den Guide St. Gallen.
- Zug: Der Bürgerrat lädt Sie nach dem Kostenvorschuss zu einem Gespräch ein; dazu kommt, wenn nötig, das staatsbürgerliche Gespräch beim Kanton (zg.ch). Siehe den Guide Zug.
- Schwyz: Die Einbürgerungsbehörde kann die Grundkenntnisse im persönlichen Gespräch prüfen (sz.ch). Siehe den Guide Schwyz.
- Luzern: Beispiel Adligenswil: Die Bürgerrechtskommission lädt die Gesuchstellenden zu einem Gespräch ein (adligenswil.ch). Siehe den Guide Luzern.
- Aargau: Die Gemeinde Neuenhof empfiehlt für das Gespräch mit der Einbürgerungskommission, die Lokalzeitung und die Website der Gemeinde zu lesen (neuenhof.ch). Siehe den Guide Aargau.
- Zürich: Ein Gespräch ist nicht in jedem Fall vorgesehen. Im Einbürgerungstagebuch des kantonalen Gemeindeamts schreibt Lina, dass es bei ihr kein Gespräch gab (zh.ch). Fragen Sie Ihre Gemeinde. Siehe den Guide Zürich.
Die Themen
Die Gemeinden veröffentlichen die grossen Themen. Das Merkblatt der Gemeinde Walenstadt nennt zum Beispiel das soziale Beziehungsnetz, die Kenntnis des öffentlichen Geschehens und die Beteiligung daran, die Förderung der Integration des Ehepartners und, bei schulpflichtigen Kindern, ihre Beteiligung am Schulleben (walenstadt.ch). Das Merkblatt des Kantons St. Gallen verlangt Interesse am öffentlichen Geschehen, Wissen über die Grundsätze des Staatsaufbaus und Grundkenntnisse in Geografie, Geschichte, Politik und Gesellschaft (Merkblatt).
Wo das Gespräch auch die Kenntnisse prüft, wie in Zug oder Schwyz, kommen Fragen zur Staatskunde dazu: Wie viele Mitglieder hat der Bundesrat? Was ist eine Volksinitiative? Wie heisst das Parlament Ihres Kantons? Auch Fragen zur Gemeinde sind häufig: Wo ist die Gemeindeverwaltung? Welche Vereine gibt es? Wann ist die nächste Gemeindeversammlung? Wer die Antworten kennt, zeigt, dass er am Leben vor Ort teilnimmt.
Die Fragen sind meist offen und passen zu Ihrem Alter und Ihrem Lebensweg. Man erwartet nicht, dass Sie wie eine Juristin oder ein Jurist sprechen, sondern dass Sie sich verständlich machen und Ihr Leben hier mit konkreten Beispielen erklären.
Beispielfragen
Diese Beispiele stammen nicht aus einer offiziellen Liste: Sie zeigen die veröffentlichten Themen und dienen zum Üben.
| Thema | Mögliche Fragen |
|---|---|
| Lebensweg | Seit wann leben Sie in der Schweiz? Warum sind Sie gekommen? Wo haben Sie gewohnt? |
| Arbeit, Ausbildung | Was arbeiten Sie? Wie haben Sie Ihre Stelle gefunden? Haben Sie Kurse besucht? |
| Leben in der Gemeinde | Was machen Sie in Ihrer Freizeit? Kennen Sie Vereine in der Gemeinde? Wer ist Gemeindepräsidentin oder Gemeindepräsident? |
| Familie | Gehen Ihre Kinder hier in den Kindergarten oder in die Schule? Wie helfen Sie Ihrer Familie, Deutsch zu lernen? |
| Werte | Was denken Sie über die Gleichberechtigung von Frau und Mann? Was bedeutet die direkte Demokratie für Sie? |
| Motivation | Warum möchten Sie Schweizerin oder Schweizer werden? Was ändert sich dadurch für Sie? |
Die richtige Haltung: ehrlich, konkret, persönlich
- Ehrlich: Sagen Sie, was für Sie stimmt. Mitglieder einer Kommission kennen die Gemeinde oft gut und merken, wenn eine Antwort auswendig gelernt ist.
- Konkret: Ein Beispiel ist besser als eine allgemeine Aussage. Nicht «Ich bin gut integriert», sondern «Seit zwei Jahren trainiere ich am Samstag die Junioren im Fussballclub».
- Persönlich: Sprechen Sie mit Ihren eigenen Worten über Ihr Quartier, Ihre Arbeit, Ihre Familie.
Zu kurze Antwort
«Warum möchten Sie Schweizerin werden?» – «Wegen dem Pass.»
Ausführliche Antwort
«Ich wohne seit zwölf Jahren in Winterthur. Meine Kinder sind hier geboren und gehen hier in die Primarschule. Ich lese vor jeder Abstimmung die Unterlagen, aber ich darf nicht abstimmen. Ich möchte bei den Entscheiden in meiner Gemeinde und in meinem Land mitreden.»
Achtung
Vermeiden Sie rein praktische Antworten («damit ich einfacher reisen kann») und allgemeine Kritik an der Schweiz oder an Ihrer Gemeinde. Sie dürfen eine Meinung haben, aber sagen Sie sie differenziert und respektvoll.
Tipp
Wenn Sie etwas nicht wissen, sagen Sie es ruhig: «Ich bin nicht sicher, aber ich glaube …» oder «Ich würde auf der Website der Gemeinde nachschauen.» Wenn Sie die Frage nicht verstanden haben: «Entschuldigung, können Sie die Frage bitte anders formulieren?» Und wenn man Sie auf Schweizerdeutsch anspricht und Sie Mühe haben: «Könnten Sie bitte Hochdeutsch sprechen?»
Vorbereitung in vier Wochen
- Woche 1: Ihre Geschichte. Schreiben Sie zu jedem Thema der Tabelle fünf Sätze, mit Daten, Orten und Beispielen.
- Woche 2: das Wissen. Lernen Sie Schweiz, Kanton und Gemeinde mit unseren Beispielfragen und den Serien des Kurses.
- Woche 3: laut sprechen. Eine vertraute Person stellt Ihnen zehn Fragen; Sie antworten, ohne abzulesen. Das Niveau B1 mündlich trainieren Sie mit den Sprechaufgaben des Kurses.
- Woche 4: Aktualität und Wiederholung. Lesen Sie die Lokalzeitung und das Gemeindeblatt, dann spielen Sie das ganze Gespräch noch einmal durch.
Am Tag des Gesprächs und Ihre Rechte
- Kommen Sie pünktlich, mit der Einladung und den verlangten Dokumenten.
- Begrüssen Sie die Personen, schauen Sie sie an, nehmen Sie sich Zeit für die Antwort: Eine kurze Pause ist normal.
- Die Kantone müssen im Verfahren Ihre Privatsphäre schützen (Art. 17 BüG).
- Eine Ablehnung muss begründet werden (Art. 16 BüG).
- Haben Sie Fragen zum Ablauf, wenden Sie sich vorher an die Gemeinde oder an das kantonale Amt.
Am Ende bedanken Sie sich: «Vielen Dank für das Gespräch.»