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Einbürgerung · Thurgau

Einbürgerung im Kanton Thurgau: Deutsch B2, Gemeinde und Grosser Rat

Im Thurgau gehen ausländische Gesuchstellende zuerst zum Kanton, dann prüft die Gemeinde, und der Grosse Rat erteilt das Kantonsbürgerrecht. Mündlich verlangt der Kanton Deutsch B2. Ablauf, Gebühren und fünf Übungsfragen.

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Die Einbürgerung im Thurgau auf einen Blick

Der Thurgau verlangt beim Deutsch mehr als viele andere Kantone, und am Ende entscheidet das Kantonsparlament, der Grosse Rat. Die Angaben unten stammen aus dem kantonalen Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (KBüG, RB 141.1), der Verordnung dazu (KBüV, RB 141.11), einer Antwort des Regierungsrates vom 24. Januar 2023 und von der Gemeinde Sirnach. Prüfen Sie die geltende Fassung der Texte vor dem Gesuch.

PunktKanton Thurgau
BewilligungBewilligung C
Wohnsitzinsgesamt 5 Jahre im Kanton, die letzten 3 Jahre ununterbrochen in der Gemeinde
DeutschB2 mündlich, B1 schriftlich
KenntnisseTest oder Gespräch, ausser sie sind offensichtlich vorhanden
Gesuchbeim kantonalen Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen
KantonsbürgerrechtEntscheid des Grossen Rates

Wohnsitz und Integration

Zu den Regeln des Bundes (Bewilligung C, 10 Jahre in der Schweiz, davon 3 in den letzten 5 Jahren) verlangt das KBüG (§ 4), dass Sie beim Gesuch seit mindestens drei Jahren ununterbrochen in der Gemeinde wohnen und insgesamt mindestens fünf Jahre im Kanton gewohnt haben.

Weiter verlangt das Gesetz eine erfolgreiche Integration, die Vertrautheit mit den örtlichen, kantonalen und schweizerischen Lebensverhältnissen und geordnete persönliche und finanzielle Verhältnisse. Die Verordnung präzisiert:

  • keine offenen Betreibungen und keine Verlustscheine in den fünf Jahren vor dem Gesuch bis zum Ende des Verfahrens (§ 2 KBüV);
  • wer in den fünf Jahren vor dem Gesuch Sozialhilfe bezogen hat, wird nur eingebürgert, wenn sie vollständig zurückbezahlt ist (§ 4 KBüV);
  • Grundkenntnisse der Geografie, Geschichte, Politik und Gesellschaft von Gemeinde, Kanton und Schweiz und Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben (§ 5 KBüV).

Achtung

Für die Sozialhilfe gilt im Thurgau eine Frist von fünf Jahren, nicht drei wie beim Bund. Rechnen Sie nach, bevor Sie das Gesuch einreichen.

Deutsch: B2 mündlich, B1 schriftlich

Der Bund verlangt B1 mündlich und A2 schriftlich. Der Thurgau verlangt nach § 6 Abs. 2 KBüG B2 mündlich und B1 schriftlich, wie der Regierungsrat 2023 bestätigt hat. Ein Sprachtest ist nötig, ausser die Kenntnisse sind offensichtlich: Deutsch als Muttersprache, mindestens fünf Jahre obligatorische Schule auf Deutsch oder eine abgeschlossene Ausbildung auf Sekundarstufe II oder Tertiärstufe auf Deutsch (§ 3 KBüV). Bei Krankheit, Behinderung oder anderen gewichtigen persönlichen Umständen muss der Kanton Ihre Situation berücksichtigen.

Der fide-Test geht bis B1. Für B2 mündlich brauchen Sie in der Regel ein anderes anerkanntes Zertifikat: Fragen Sie das kantonale Amt, welche Nachweise es annimmt. Mehr dazu in unserem Guide zum Sprachniveau.

Test oder Gespräch: die Grundkenntnisse

Nach § 6 Abs. 2 KBüG werden die Kenntnisse der Lebensverhältnisse mit einem Test oder in einem Gespräch geprüft, ausser sie sind offensichtlich vorhanden. Wie, entscheidet die Gemeinde. Ein veröffentlichtes Beispiel ist Sirnach: Die Gemeinde verlangt das «Attest Grundwissen über die Schweiz», das Sie beim Gewerblichen Bildungszentrum Weinfelden (Erwachsenenbildung) auf eigene Kosten erwerben. Wer in der Schweiz mindestens die Oberstufe, eine Berufsschule oder eine gleichwertige Schule besucht hat, ist befreit.

Format, Zahl der Fragen und Bestehensgrenze sind nicht kantonal veröffentlicht. Fragen Sie Ihre Gemeinde früh, ob sie einen Test, ein Attest oder ein Gespräch verlangt. Für das Gespräch hilft unser Guide zum Einbürgerungsgespräch.

Der Ablauf

  1. Gesuch beim Kanton. Ausländische Personen reichen das Gesuch mit den Unterlagen nach § 8 KBüV beim Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen ein.
  2. Vorprüfung. Das Amt prüft Bewilligung, Wohnsitz, Strafverfahren, Ordnung und Sprache. Sind die Voraussetzungen erfüllt, geht das Gesuch an die politische Gemeinde. Fehlen sie offensichtlich, können Sie das Gesuch zurückziehen oder ergänzen.
  3. Gemeinde. Sie macht die Erhebungen und entscheidet über das Gemeindebürgerrecht. Je nach Gemeindeordnung ist das die Gemeindeversammlung, das Gemeindeparlament, die Gemeindebehörde oder eine Einbürgerungskommission (§ 9 KBüG).
  4. Bund. Das Amt beantragt die Einbürgerungsbewilligung beim SEM.
  5. Grosser Rat. Das zuständige Departement stellt Antrag, und der Grosse Rat erteilt das Kantonsbürgerrecht (§§ 13 und 14 KBüG).

Eine Verfahrensdauer veröffentlicht der Kanton nicht.

Gebühren

StelleAb 18 JahrenUnter 18 Jahren
Kanton (§ 19 KBüV)CHF 800 pro PersonCHF 400 pro Person
Gemeinde, Beispiel SirnachCHF 1200 (Ehepaar CHF 1800)CHF 600
BundCHF 100 (Ehepaar CHF 150)CHF 50 bei eigenem Gesuch

Minderjährige Kinder, die mit einem Elternteil eingebürgert werden, zahlen keine kantonale Gebühr. Ziehen Sie das Gesuch vor der Bewilligung des Bundes zurück, kostet es CHF 300 pro Person. Die Gebühr des Kantons wird bei der Einreichung in Rechnung gestellt. Die Gemeindegebühren sind verschieden: Fragen Sie Ihre Gemeinde.

5 Beispielfragen zum Kanton Thurgau

Diese Fragen stammen aus unserer Serie «Thurgau: Kanton und Gemeinden». Es sind keine offiziellen Testfragen, aber sie betreffen dieselben Themen. Die Quelle steht bei jeder Antwort.

FrageAuswahlAntwort
Wie viele Mitglieder hat der Thurgauer Regierungsrat?7 · 5 · 9 · 35. (tg.ch)
Welche Stadt ist Hauptort und zugleich grösste Stadt des Thurgaus?Frauenfeld · Kreuzlingen · Weinfelden · ArbonFrauenfeld. (thurgau-bodensee.ch)
Wie viele politische Gemeinden hat der Thurgau?75 · 50 · 80 · 19680. (tg.ch)
An welche Länder grenzt der Thurgau?Nur an Deutschland · An Deutschland und Liechtenstein · An Österreich und Liechtenstein · An Deutschland und ÖsterreichAn Deutschland und Österreich. (thurgau-bodensee.ch)
Wo tagt der Thurgauer Grosse Rat im Winter?In Weinfelden · In Frauenfeld · In Kreuzlingen · In ArbonIn Weinfelden. (parlament.tg.ch)

Der Kurs enthält 1’320 Fragen zur Schweiz und zu 21 Kantonen, darunter eine Serie zum Thurgau. Vergleichen Sie auch mit dem Nachbarkanton St. Gallen, der B1 auch schriftlich verlangt.

Häufige Fragen

Wo reiche ich im Thurgau das Einbürgerungsgesuch ein?

Als ausländische Person beim kantonalen Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen. Es prüft die Voraussetzungen und leitet das Gesuch an Ihre politische Gemeinde weiter.

Welches Deutschniveau verlangt der Thurgau?

B2 mündlich und B1 schriftlich (§ 6 KBüG), ausser Ihre Deutschkenntnisse sind offensichtlich, zum Beispiel nach fünf Jahren obligatorischer Schule auf Deutsch.

Wie lange muss ich im Thurgau wohnen?

Insgesamt fünf Jahre im Kanton und die letzten drei Jahre ununterbrochen in der Gemeinde, zusätzlich zu den 10 Jahren in der Schweiz.

Gibt es im Thurgau einen Einbürgerungstest?

Das Gesetz sieht einen Test oder ein Gespräch vor. Die Gemeinde entscheidet; Sirnach zum Beispiel verlangt ein Attest «Grundwissen über die Schweiz» vom Bildungszentrum Weinfelden.

Wer erteilt das Kantonsbürgerrecht?

Der Grosse Rat, auf Antrag des zuständigen Departements, nach dem Gemeindebürgerrecht und der Bewilligung des Bundes.

Was kostet die Einbürgerung im Thurgau?

Der Kanton verlangt CHF 800 pro Person ab 18 Jahren, der Bund CHF 100. Die Gemeindegebühr kommt dazu, in Sirnach zum Beispiel CHF 1200.

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