Die Einbürgerung in Schwyz auf einen Blick
Im Kanton Schwyz ist die Wohngemeinde Ihre erste Anlaufstelle: Dort prüft die Einbürgerungsbehörde Ihr Gesuch, Ihre Deutschkenntnisse und Ihre Grundkenntnisse. Danach prüft das Departement des Innern, der Bund erteilt die Bewilligung, und der Kantonsrat erteilt das Kantonsbürgerrecht. Die Besonderheit von Schwyz ist das Sprachniveau: Es liegt über dem Minimum des Bundes. Alle Angaben stammen von der Seite «Ordentliche Einbürgerungen» auf sz.ch, sofern nicht anders angegeben.
| Punkt | Kanton Schwyz |
|---|---|
| Bewilligung | Bewilligung C |
| Aufenthalt in der Schweiz | 10 Jahre (die Jahre zwischen 8 und 18 zählen doppelt) |
| Wohnsitz in der Gemeinde | 5 Jahre ohne Unterbruch |
| Deutsch | B2 mündlich, B1 schriftlich |
| Grundkenntnisse | Persönliches Gespräch oder Test an einer anerkannten Bildungseinrichtung (BBZ) |
| Kantonsbürgerrecht | Kantonsrat |
| Dauer | Ein bis zwei Jahre |
Die Voraussetzungen
Sie brauchen die Bewilligung C, 10 Jahre Wohnsitz in der Schweiz und 5 Jahre ununterbrochenen Wohnsitz in der Gemeinde. Eine eigene Frist für den Kanton nennt sz.ch nicht. Die Integration prüft die Gemeinde nach diesen Kriterien:
- öffentliche Sicherheit und Ordnung beachten (Betreibungen, Steuern, Strafrecht);
- die Werte der Bundesverfassung respektieren;
- sich im Alltag mündlich und schriftlich auf Deutsch verständigen;
- am Wirtschaftsleben teilnehmen oder eine Ausbildung machen;
- die Integration von Ehepartner und minderjährigen Kindern fördern;
- mit den örtlichen Lebensverhältnissen vertraut sein.
Deutsch B2 mündlich und B1 schriftlich
Schwyz verlangt mündlich das Referenzniveau B2 und schriftlich B1. Das Bundesrecht verlangt nur B1 mündlich und A2 schriftlich. Laut einer Antwort des Regierungsrats (2017) verlangen die Nachbarkantone Zürich, Uri, Nidwalden, Obwalden und St. Gallen mündlich nur B1. Als Nachweis gilt:
- ein Schulbesuch von mindestens sieben Jahren in der Schweiz auf Deutsch (Primar- oder Sekundarstufe);
- ein Abschluss einer deutschsprachigen Mittelschule, höheren Schule oder Hochschule in einem deutschsprachigen Land;
- ein Sprachzertifikat, das das verlangte Niveau ausdrücklich bestätigt.
Wer Deutsch als Muttersprache spricht, braucht keinen Nachweis.
Achtung
Ein Sprachenpass mit B1 mündlich genügt in Schwyz nicht. Das Zertifikat muss B2 mündlich und B1 schriftlich bestätigen. Prüfen Sie Ihr Zertifikat, bevor Sie das Gesuch einreichen, und fragen Sie im Zweifel Ihre Gemeinde.
Mehr zum mündlichen Teil auf B1 lesen Sie in unserem Guide «Sprechen B1»; für B2 brauchen Sie längere, genauere Antworten mit Begründungen.
Grundkenntnisse: Gespräch oder Test
Die Einbürgerungsbehörde prüft Ihre Grundkenntnisse über Schweiz, Kanton und Gemeinde auf zwei Arten:
- im persönlichen Gespräch mit der Behörde, oder
- mit einem Test auf eigene Kosten an einer anerkannten Bildungseinrichtung. sz.ch nennt das Berufsbildungszentrum (BBZ) in Pfäffikon und Goldau.
Laut der Antwort des Regierungsrats von 2017 prüft die Verordnung (§ 6 KBüV) diese Bereiche: Geschichte und Geografie, Demokratie und Föderalismus, politische Rechte, soziale Sicherheit sowie Schule und Ausbildung. Das BBZ bot damals sechs Kursabende mit Prüfung und Diplom an, für CHF 420 (Kurs und Prüfung) oder CHF 150 (nur Prüfung). Diese Preise sind von 2017; fragen Sie beim BBZ nach den aktuellen Preisen. Die Gemeinden gingen damals unterschiedlich vor: einige nur mit dem Test am BBZ, andere nur mit dem Gespräch, viele mit beidem. Anzahl Fragen und Bestehensgrenze veröffentlicht der Kanton nicht. Ihre Gemeinde sagt Ihnen, welchen Weg sie verlangt.
Tipp
Bereiten Sie sich auf beides vor: Lernen Sie die Fakten wie für einen Test und üben Sie, sie in einem Gespräch auf Deutsch zu erklären. Lesen Sie dazu unseren Guide zum Einbürgerungsgespräch.
Der Ablauf
- Kontakt mit der Gemeinde. Das Verfahren ist je nach Gemeinde verschieden. Fragen Sie zuerst dort nach Formular und Unterlagen.
- Prüfung durch die Gemeinde. Die Einbürgerungsbehörde prüft die Voraussetzungen mit Ihren Unterlagen, Registerauszügen, dem Gespräch und/oder dem Test.
- Gemeindebürgerrecht. Nach dem Gespräch und der rechtskräftigen Erteilung des Gemeindebürgerrechts geht das Dossier an das Departement des Innern.
- Kanton. Die Abteilung Personenstand/Bürgerrecht prüft das Gesuch.
- Bund. Das SEM erteilt die Einbürgerungsbewilligung.
- Kantonsrat. Das Departement beantragt beim Kantonsrat das Kantonsbürgerrecht.
- Abschluss. Nach der Erteilung und der Bezahlung aller Gebühren ist die Einbürgerung vollzogen; der Regierungsrat stellt die Urkunde zu.
Laut der Antwort des Regierungsrats werden die Gesuche im Amtsblatt und ortsüblich veröffentlicht. Das ganze Verfahren dauert ein bis zwei Jahre.
Die Gebühren
Das Bürgerrechtsgesetz (§ 18) verlangt kostendeckende Gebühren; die Gemeindegebühren legt der Gemeinderat fest. sz.ch veröffentlicht keine Beträge: Fragen Sie die Gemeinde nach der Gemeindegebühr und die Abteilung Personenstand/Bürgerrecht nach der Kantonsgebühr. Die Bundesgebühr liegt laut sz.ch zwischen CHF 50 und 150. Zur Orientierung nannte der Regierungsrat 2017 für eine volljährige Einzelperson eine Kantonsgebühr von CHF 500 und Gemeindegebühren von etwa CHF 1550 bis 4300. Sprachzertifikat und Test kommen dazu.
5 Beispielfragen zum Kanton Schwyz
Diese Fragen stammen aus unserem Kurs. Sie betreffen Fakten, die im Gespräch oder im Test nützlich sind.
| Frage | Auswahl | Antwort |
|---|---|---|
| In wie viele Bezirke ist der Kanton Schwyz eingeteilt? | 3 · 10 · 6 · 12 | 6. |
| Wem gehört der Bundesbrief von 1291? | Dem Kanton Schwyz · Der Eidgenossenschaft · Dem Kanton Uri · Dem Kloster Einsiedeln | Dem Kanton Schwyz. |
| Was geschah bei Morgarten im Jahr 1315? | Schwyz, Uri und Nidwalden schrieben den Bundesbrief · Die Habsburger verloren einen Kriegszug gegen Schwyz · Schwyz verbündete sich mit Luzern · Der Kanton Schwyz wurde geteilt | Die Habsburger verloren einen Kriegszug gegen Schwyz. |
| Wer erteilt im Kanton Schwyz das Kantonsbürgerrecht? | Das Departement des Innern · Der Regierungsrat · Die Wohngemeinde · Der Kantonsrat | Der Kantonsrat. |
| Wann wurde die Benediktinerabtei Einsiedeln gegründet? | 934 · 1291 · 1516 · 1817 | 934. |
Der Kurs enthält 1’320 Fragen zur Schweiz und zu 21 Kantonen, darunter eine Serie zu Schwyz.
Offizielle Links
- sz.ch: Ordentliche Einbürgerungen
- Regierungsrat: «Wie wird im Kanton Schwyz eingebürgert?» (2017, PDF)
- Bürgerrechtsgesetz des Kantons Schwyz (PDF)
- SEM: Ordentliche Einbürgerung
Kontakt: Departement des Innern, Personenstand/Bürgerrecht, Kollegiumstrasse 28, 6431 Schwyz, Telefon 041’819 16 12.