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Einbürgerung · Basel-Landschaft

Einbürgerung in Basel-Landschaft: Deutsch B1, Gespräch und Gemeindeversammlung

Basel-Landschaft verlangt fünf Jahre im Kanton und Deutsch B1 auch schriftlich. Die Gemeinde führt ein Integrationsgespräch, die Gemeindeversammlung stimmt ab, der Landrat entscheidet zuletzt.

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Im Kanton Basel-Landschaft sind die Anforderungen höher als das Minimum des Bundes: fünf Jahre im Kanton, je nach Gemeinde zwei bis fünf Jahre in der Gemeinde und Deutsch B1 mündlich und schriftlich. Am Ende entscheidet nicht die Regierung, sondern der Landrat, das Parlament des Kantons. Die Angaben stammen aus den Merkblättern des Amts für Migration und Bürgerrecht auf baselland.ch und aus der Seite der Bürgergemeinde Liestal.

Die Voraussetzungen

Laut Merkblatt Voraussetzungen für die ordentliche Einbürgerung von ausländischen Personen:

EbeneWohnsitz
BundNiederlassungsbewilligung bei der Einreichung; insgesamt 10 Jahre in der Schweiz, davon 3 in den 5 Jahren vor dem Gesuch
Kantoninsgesamt 5 Jahre im Kanton Basel-Landschaft
Gemeinde2 bis 5 Jahre (§ 8 Bürgerrechtsgesetz); die genaue Dauer steht im Reglement der Gemeinde

Stellen Ehepartner gemeinsam ein Gesuch, muss nur eine Person die 5 Jahre im Kanton erfüllen; für die andere genügen 3 Jahre, wenn die Ehe seit mindestens 3 Jahren besteht. Die Jahre zwischen dem 8. und dem 18. Altersjahr zählen doppelt, mit mindestens 6 Jahren tatsächlichem Aufenthalt. Die genaue Wohnsitzdauer in Ihrer Gemeinde erfahren Sie beim Bürgerrat oder beim Gemeinderat.

Zur Integration gehören Grundkenntnisse über Schweiz, Kanton und Gemeinde, die Vertrautheit mit Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuchen, die Teilnahme am Wirtschaftsleben oder an einer Ausbildung, ein guter finanzieller und strafrechtlicher Leumund und ein schriftliches Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Staatsform der Schweiz. Die Kriterien des Bundes erklärt unser Guide zu den Voraussetzungen.

Deutsch B1 in allen vier Fertigkeiten

Das Merkblatt Sprachanforderungen verlangt mindestens B1 im Verstehen, Sprechen, Lesen und Schreiben. Der Bund verlangt schriftlich nur A2: In Basel-Landschaft müssen Sie also auch schriftlich B1 erreichen.

  • Anerkannt: fide-Sprachenpass, telc, Goethe-Zertifikat oder ÖSD-Zertifikat, abgelegt bei einem lizenzierten Prüfungszentrum.
  • Nicht anerkannt: Kursbestätigungen.
  • Kein Nachweis nötig: wenn Deutsch Ihre Muttersprache ist oder wenn Sie die ganze obligatorische Schulzeit (Primar- und Sekundarschule) auf Deutsch absolviert haben. Wer in der Schweiz eine internationale Schule besucht hat, braucht den Nachweis trotzdem.

Achtung

Im fide-Test brauchen Sie also auch im Teil «Schreiben» B1. Üben Sie gezielt das Schreiben von E-Mails und kurzen Briefen, zum Beispiel mit unserem Guide zum Schreiben, und lesen Sie das Sprachniveau für die Einbürgerung.

Das Verfahren Schritt für Schritt

Das Merkblatt über das Einbürgerungsverfahren beschreibt diese Etappen:

  1. Schriftliches Gesuch bei der Sicherheitsdirektion (Amt für Migration und Bürgerrecht). Die Formulare finden Sie auf der Seite Formulare.
  2. Prüfung durch den Kanton: Wohnsitzfristen, Leumund und ein persönliches Gespräch.
  3. Integrationsgespräch in der Gemeinde. Gleichzeitig beauftragt der Kanton den Bürgerrat oder Gemeinderat, das Gespräch zu führen und eine Stellungnahme zur Integration abzugeben.
  4. Kantonale Bewilligung. Sind Leumund und Integration positiv, bittet der Kanton die Gemeinde, das Gesuch innert 6 Monaten zur Abstimmung zu bringen.
  5. Gemeindeversammlung. Die Bürger- oder Einwohnergemeindeversammlung entscheidet über das Gemeindebürgerrecht, offen, ausser jemand verlangt eine geheime Abstimmung. Eine Ablehnung muss begründet sein.
  6. Bund: Der Kanton beantragt die Einbürgerungsbewilligung des Bundes.
  7. Landrat: Auf Antrag des Regierungsrats und nach Prüfung durch die Petitionskommission entscheidet der Landrat über das Kantonsbürgerrecht und die Gebühr.

Der Kanton weist auf baselland.ch darauf hin, dass die Bearbeitung eines Gesuchs derzeit bis zu vier Monate dauern kann. Für das ganze Verfahren nennt die Bürgergemeinde Liestal eineinhalb bis zwei Jahre. Wichtig: Bis zum Entscheid der Gemeinde dürfen Sie die Wohngemeinde nicht wechseln, sonst wird das Verfahren gegenstandslos.

Das Gespräch in der Gemeinde

Der Kanton veröffentlicht keinen schriftlichen Einbürgerungstest. Ihre Kenntnisse werden im Gespräch geprüft. Bei der Bürgergemeinde Liestal zum Beispiel führt die Einbürgerungskommission ein Gespräch mit «Testcharakter»; danach beantragt sie dem Bürgerrat die Aufnahme, die Abweisung oder die Rückstellung. Jede Gemeinde organisiert das Gespräch selbst: Fragen Sie nach Dauer, Themen und Lernmaterial.

Tipp

Da die Gemeinde prüft, kommen sicher Fragen zu Ihrem Wohnort. Lesen Sie die Website der Gemeinde, das Gemeindeblatt und die Traktanden der letzten Gemeindeversammlung. Wie Sie im Gespräch antworten, erklärt unser Guide zum Einbürgerungsgespräch.

Bereiten Sie sich in drei Schritten vor: zuerst die Grundlagen über die Schweiz (Institutionen, direkte Demokratie, Geschichte), dann der Kanton (Landrat, Regierungsrat, Bezirke, Geschichte des Kantons), zuletzt Ihre Gemeinde (Gemeinderat, Bürgerrat, Vereine, Anlässe). Notieren Sie auch, warum Sie sich einbürgern lassen möchten: Diese Frage kommt in fast jedem Gespräch.

Die Gebühren

Bund, Kanton und Gemeinde verlangen Gebühren nach Aufwand. Ein Kostenvorschuss ist möglich, und die Gebühren fallen auch bei einem negativen Entscheid an. Die Bürgergemeinde Liestal veröffentlicht diese Beträge für Einzelpersonen:

BehördeEinzelpersonEhepaar mit minderjährigen Kindern
BundCHF 100 (unter 18: CHF 50)CHF 150
KantonCHF 1’550CHF 1’550 plus CHF 150 pro weitere Person, höchstens CHF 2’000
Bürgergemeinde LiestalCHF 1’500CHF 1’800

Die Gemeindegebühr ist in jeder Gemeinde anders: Fragen Sie Ihre Bürger- oder Einwohnergemeinde.

Beispielfragen zu Basel-Landschaft

Diese Fragen stammen aus unserem Training «Basel-Landschaft: Kanton und Gemeinden». Sie sind keine offiziellen Fragen, passen aber zu einem staatskundlichen Gespräch.

  1. Wie viele Mitglieder hat der Landrat, das Parlament von Basel-Landschaft? 90. (baselland.ch)
  2. Wann gab sich der neue Kanton Basel-Landschaft seine erste Verfassung? 1832. (hls-dhs-dss.ch)
  3. Wer erteilt Ausländerinnen und Ausländern das Kantonsbürgerrecht von Basel-Landschaft? Der Landrat. (baselland.ch)
  4. Welches Deutschniveau verlangt das Baselbieter Bürgerrechtsgesetz? B1 mündlich und schriftlich. (bl.clex.ch)
  5. Wann findet der Chienbäse-Umzug in Liestal statt? Am ersten Fastensonntag, wenn es dunkel wird. (myswitzerland.com)

Der Kurs enthält eine Serie zu Basel-Landschaft, die Fragen zur Schweiz und einen Probetest. Vergleichen Sie mit Basel-Stadt und Solothurn.

Häufige Fragen

Welches Deutschniveau verlangt Basel-Landschaft?

Mindestens B1 in allen vier Fertigkeiten, also auch schriftlich B1. Der Bund verlangt schriftlich nur A2.

Wie lange muss ich im Kanton und in der Gemeinde wohnen?

Fünf Jahre im Kanton und, je nach Reglement der Gemeinde, zwei bis fünf Jahre in der Gemeinde. Die genaue Gemeindefrist erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.

Gibt es einen schriftlichen Einbürgerungstest?

Der Kanton veröffentlicht keinen. Die Gemeinde führt ein Integrationsgespräch, das zum Beispiel in Liestal Testcharakter hat. Fragen Sie Ihre Gemeinde nach dem Ablauf.

Wer entscheidet über die Einbürgerung?

Die Bürger- oder Einwohnergemeindeversammlung über das Gemeindebürgerrecht, der Bund über die Bewilligung und der Landrat über das Kantonsbürgerrecht.

Was kostet die Einbürgerung in Basel-Landschaft?

Laut Bürgergemeinde Liestal für eine Einzelperson CHF 1’550 für den Kanton, CHF 1’500 für die Bürgergemeinde Liestal und CHF 100 für den Bund. Die Gemeindegebühr ist je nach Gemeinde verschieden.

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