Ordentliche Einbürgerung
Schweizerin oder Schweizer werden: Voraussetzungen, Test und Gespräch
Bei der ordentlichen Einbürgerung entscheiden drei Ebenen: Gemeinde, Kanton und Bund. Hier finden Sie die Voraussetzungen des Bundes, das verlangte Sprachniveau, die Schritte des Verfahrens und wie die Deutschschweizer Kantone Ihre Kenntnisse prüfen.
Die Voraussetzungen des Bundes
Sie stehen im Bürgerrechtsgesetz (BüG) und in der Bürgerrechtsverordnung (BüV). Alle Fristen müssen am Tag der Gesuchseinreichung erfüllt sein.
Die Jahre in der Schweiz zwischen dem 8. und dem 18. Altersjahr zählen doppelt, der tatsächliche Aufenthalt muss aber mindestens sechs Jahre betragen. Jahre mit einer Bewilligung F zählen zur Hälfte, Jahre mit einem Ausweis N oder L zählen nicht. Der Kanton legt zusätzlich eine Wohnsitzdauer von zwei bis fünf Jahren im Kanton und in der Gemeinde fest (Art. 18 BüG).
Quellen: Bürgerrechtsgesetz (BüG), Art. 9 bis 12 und 18; SEM, ordentliche Einbürgerung.
- Ausweis C
Niederlassungsbewilligung
Sie müssen sie besitzen, wenn Sie das Gesuch einreichen.
- 10 Jahre
Aufenthalt in der Schweiz
Davon drei der fünf Jahre vor dem Gesuch.
- B1 · A2
in einer Landessprache
Mindestens B1 mündlich und A2 schriftlich (Art. 6 BüV).
- 3 Jahre
ohne Sozialhilfe
Keine Sozialhilfe in den drei Jahren vor dem Gesuch und während des Verfahrens, ausser sie wurde vollständig zurückbezahlt (Art. 7 BüV).
Erfolgreiche Integration: Was die Behörde prüft
Die Einbürgerungsbewilligung des Bundes setzt voraus, dass Sie integriert sind, mit den schweizerischen Lebensverhältnissen vertraut sind und die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz nicht gefährden (Art. 11 und 12 BüG).
Öffentliche Ordnung und Werte
Die öffentliche Sicherheit und Ordnung beachten und die Werte der Bundesverfassung respektieren. Auch Schulden und unbezahlte Steuern werden geprüft.
Sprache und Wirtschaftsleben
Sich im Alltag in einer Landessprache verständigen, mündlich und schriftlich; arbeiten, über genügend Mittel verfügen oder eine Ausbildung machen.
Die Schweiz kennen
Grundkenntnisse über Geografie, Geschichte, Politik und Gesellschaft der Schweiz, am sozialen und kulturellen Leben teilnehmen, Kontakte zu Schweizerinnen und Schweizern pflegen (Art. 2 BüV).
Das verlangte Sprachniveau
Das Minimum des Bundes ist B1 mündlich und A2 schriftlich, nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen. Der Kanton kann weitere Integrationskriterien vorsehen (Art. 12 Abs. 3 BüG).
Einige Deutschschweizer Kantone verlangen mehr: Schwyz und Zug zum Beispiel verlangen B2 mündlich und B1 schriftlich. Der fide-Test bescheinigt höchstens B1; für B2 brauchen Sie ein anderes anerkanntes Zertifikat. Blosse Kursbestätigungen und Online-Tests genügen nicht.
Ihr Niveau gilt als nachgewiesen, wenn…
- die Landessprache Ihre Muttersprache ist, mündlich und schriftlich;
- Sie mindestens fünf Jahre die obligatorische Schule in dieser Sprache besucht haben;
- Sie eine Ausbildung auf Sekundarstufe II oder Tertiärstufe in dieser Sprache abgeschlossen haben;
- Sie einen anerkannten Nachweis haben, zum Beispiel den Sprachenpass des fide-Tests.
Quellen: Bürgerrechtsverordnung (BüV), Art. 6; FAQ des SEM; Liste der anerkannten Sprachzertifikate (PDF); Kanton Schwyz; Kanton Zug. Bei Behinderung, Krankheit oder grossen Schwierigkeiten beim Lesen und Schreiben gibt es Ausnahmen.
Die Schritte des Verfahrens
Das Gesuch reichen Sie je nach kantonalem Recht bei der Wohngemeinde oder beim Kanton ein. Kanton und Gemeinde prüfen das Dossier und leiten es dann für die Einbürgerungsbewilligung des Bundes an das SEM weiter.
Die Gebühren des SEM betragen CHF 100 für eine erwachsene Person, CHF 150 für ein Ehepaar und CHF 50 für eine minderjährige Person. Kanton und Gemeinde verlangen eigene Gebühren: In Basel-Stadt zum Beispiel erhebt der Kanton keine Gebühren mehr, die Bürgergemeinde der Stadt Basel verlangt CHF 800 für eine Einzelperson ab 25 Jahren (bs.ch).
Voraussetzungen prüfen
Aufenthaltsdauer, Ausweis C, Wohnsitz in Kanton und Gemeinde, Sozialhilfe, Betreibungen, Steuern. Die Formulare erhalten Sie bei der Gemeinde oder beim Kanton.
Nachweise sammeln
Sprachnachweis, Auszüge und Bescheinigungen, die der Kanton verlangt. Manche Zivilstandsdokumente brauchen mehrere Monate: Beginnen Sie früh.
Den Einbürgerungstest ablegen
Wenn Ihr Kanton einen durchführt. Im Aargau zum Beispiel muss der staatsbürgerliche Test schon vor der Einreichung des Gesuchs bestanden sein.
Gespräch oder Anhörung
Je nach Kanton prüft ein Gespräch mit der kantonalen Stelle oder eine Anhörung vor der Gemeinde Ihre Integration und Ihre Kenntnisse.
Bewilligung des Bundes
Das SEM erteilt sie, wenn die Voraussetzungen des Bundes erfüllt sind, und schickt sie an den Kanton.
Entscheid des Kantons
Der Kanton muss innerhalb eines Jahres entscheiden, sonst verliert die Bewilligung des Bundes ihre Gültigkeit. Schweizerin oder Schweizer werden Sie, wenn der Entscheid rechtskräftig ist; einige Kantone und Gemeinden organisieren eine Feier.
Der Einbürgerungstest, Kanton für Kanton
Einen einheitlichen Test des Bundes gibt es nicht. Der Kanton kann einen Test verlangen; dann muss er ermöglichen, dass man sich darauf vorbereiten kann (Art. 2 Abs. 2 BüV). Das veröffentlichen die Deutschschweizer Kantone.
| Kanton | Form der Prüfung | Offizielle Vorbereitung |
|---|---|---|
| Zürich | Grundkenntnistest zu Geografie, Geschichte und Politik der Schweiz, des Kantons und der Gemeinden; die Gemeinde sagt Ihnen, wann und wo. Befreit ist zum Beispiel, wer fünf Jahre die obligatorische Schule in der Schweiz besucht hat, davon mindestens drei auf der Sekundarstufe I. | Grundkenntnistest: Broschüre, Liste aller Fragen und Übungstest |
| Bern | Schriftlicher Test von 90 Minuten: 48 Fragen mit vier Antworten, ohne Unterlagen; bestanden mit 29 richtigen Antworten (60 %). Die Gemeinde sagt Ihnen, wo Sie den Test ablegen. | Einbürgerungstest des Kantons Bern, mit Informationen zum Testablauf |
| Aargau | Staatsbürgerlicher Test vor der Einreichung des Gesuchs, ab 16 Jahren, durchgeführt von der Gemeinde: 45 Fragen in 40 Minuten, bestanden mit mindestens 34 richtigen Antworten. | Online-Übungstest der Aargauer Gemeinden |
| Solothurn | Obligatorischer Neubürgerkurs ab 18 Jahren (20 Lektionen), der mit einer Prüfung abschliesst; Dispens zum Beispiel nach Staatskunde in einer Lehre oder am Gymnasium. | Neubürgerkurse der Erwachsenenbildungszentren Solothurn und Olten |
| Schwyz | Grundkenntnisse in der persönlichen Anhörung; die Behörde kann eine Prüfung bei einer anerkannten Bildungsinstitution verlangen, die Gemeinde einen Test. Deutsch B2 mündlich und B1 schriftlich. | Ordentliche Einbürgerung im Kanton Schwyz |
| Zug | Staatsbürgerliches Gespräch beim Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst, wenn Sie Schule oder Ausbildung nicht in der Schweiz absolviert haben: Geschichte, Staatskunde, Rechte und Pflichten. Deutsch B2 mündlich und B1 schriftlich. | Unterlagen «Staatsbürgerlicher Kurs» zum Selbststudium |
| Basel-Stadt | Gespräche beim Migrationsamt, danach ein Gespräch bei der Bürgergemeinde. | Schritt für Schritt zur Einbürgerung |
| Übrige Kantone | Luzern, Uri, Obwalden, Nidwalden, Glarus, Freiburg, Basel-Landschaft, Schaffhausen, beide Appenzell, St. Gallen, Graubünden, Thurgau und Wallis haben eigene Regeln, oft auch je nach Gemeinde: Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach. | Siehe den Ratgeber Ihres Kantons unten |
Angaben im Oktober 2026 auf den offiziellen Seiten der Kantone und Gemeinden erhoben. Die Kantone sehen Befreiungen vor, zum Beispiel nach fünf Jahren obligatorischer Schule in der Schweiz oder einer Ausbildung auf Sekundarstufe II: Prüfen Sie die Regeln Ihres Kantons.
Der Ratgeber für Ihren Kanton
Wo Sie das Gesuch einreichen, Wohnsitzdauer, Test, Gespräch, veröffentlichte Gebühren und Beispielfragen: Jeder Ratgeber verweist auf die offiziellen Seiten des Kantons.
Das Einbürgerungsgespräch
Vor diesem Schritt haben viele am meisten Respekt. Geprüft werden Ihre Integration, Ihre Kenntnisse über die Schweiz und Ihre Region und Ihre Fähigkeit, sich auszudrücken.
- Von Ihrem Leben hier erzählen: Ihr Werdegang, Ihre Arbeit oder Ausbildung, Ihr Quartier, Ihre Kontakte zu Schweizerinnen und Schweizern, Ihre Freizeit, zum Beispiel im Verein.
- Zeigen, dass Sie die Schweiz kennen: der Föderalismus, die drei Staatsebenen, die direkte Demokratie, die Rechte und Pflichten der Bürgerinnen und Bürger.
- Ihren Kanton und Ihre Gemeinde kennen: den Hauptort, die Behörden, lokale Besonderheiten.
- In ganzen Sätzen antworten: Das Gespräch zeigt auch Ihr mündliches Niveau. Die Aufgaben B1 im Kurs (erzählen, erklären, die eigene Meinung sagen) bereiten direkt darauf vor.
Testen Sie Ihr Wissen über die Schweiz
Zehn zufällige Fragen aus dem Kurs, mit einer Erklärung zu jeder Antwort. Bestanden haben Sie mit sechs richtigen Antworten, also 60 %: Das ist auch die Schwelle des schriftlichen Tests im Kanton Bern.
Unsere Fragen sind eigene Fragen: Es sind nicht die offiziellen Fragen der Kantone.
Geografie, Geschichte, Institutionen, Alltag: 10 zufällige Fragen aus dem Kurs, mit Erklärungen. Bestanden ab 6 richtigen Antworten.
Was unsere Vorbereitung für die Einbürgerung enthält
Das Modul Einbürgerung im Kurs vereint die Lektionen, die Fragen zur Schweiz und zu Ihrem Kanton und einen Probetest, der beides mischt.
- 1’320
Einbürgerungsfragen
Geografie, Geschichte, Institutionen, Gesellschaft und Alltag, Kultur. Jede Frage hat ihre Erklärung.
- 21
Kantone
Zürich, Bern, Luzern, Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden, Glarus, Zug, Freiburg, Solothurn, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, St. Gallen, Graubünden, Aargau, Thurgau und Wallis, zusätzlich zu den Fragen über die Schweiz.
- B1
mündlich, für die Sprache
Die fide-Probetests zeigen Ihnen, ob Sie B1 mündlich und A2 schriftlich erreichen.
Häufige Fragen zur Einbürgerung
Die Regeln Ihres Kantons gehen vor: Im Zweifel fragen Sie bei Ihrer Gemeinde oder bei der kantonalen Einbürgerungsstelle nach.
Wie viele Jahre muss ich in der Schweiz gelebt haben?
Zehn Jahre insgesamt, davon drei der fünf Jahre vor dem Gesuch, mit einem Ausweis C bei der Einreichung. Die Jahre zwischen dem 8. und dem 18. Altersjahr zählen doppelt, mit einem tatsächlichen Aufenthalt von mindestens sechs Jahren. Der Kanton verlangt zusätzlich zwei bis fünf Jahre Wohnsitz auf seinem Gebiet.
Welches Deutschniveau brauche ich für die Einbürgerung?
Mindestens B1 mündlich und A2 schriftlich (Art. 6 BüV). Der Sprachenpass des fide-Tests gehört zu den anerkannten Nachweisen; auch die Muttersprache, fünf Jahre obligatorische Schule oder eine Ausbildung auf Sekundarstufe II oder Tertiärstufe in der Sprache zählen. Schwyz und Zug verlangen B2 mündlich und B1 schriftlich: Dafür reicht der fide-Test nicht.
Gibt es einen Einbürgerungstest des Bundes?
Nein. Jeder Kanton entscheidet, ob er einen Test durchführt und in welcher Form: schriftlicher Multiple-Choice-Test in Bern und im Aargau, Grundkenntnistest in Zürich, Neubürgerkurs mit Prüfung in Solothurn, Gespräch in Zug.
Was kostet eine Einbürgerung?
Das SEM verlangt CHF 100 für eine erwachsene Person, CHF 150 für ein Ehepaar und CHF 50 für eine minderjährige Person. Dazu kommen die Gebühren von Kanton und Gemeinde, die stark variieren: Schauen Sie auf der Website Ihres Kantons und Ihrer Gemeinde nach.
Kann ich während des Verfahrens umziehen?
Kanton und Gemeinde, bei denen Sie das Gesuch eingereicht haben, bleiben zuständig, wenn sie die Prüfung der Integrationskriterien abgeschlossen haben (Art. 18 Abs. 2 BüG). Manche Kantone und Gemeinden verlangen, dass Sie während des ganzen Verfahrens dort wohnen. Informieren Sie Ihre Behörde vor jedem Umzug.
Sind die Fragen in Ihrem Kurs die Fragen der Prüfung?
Nein. Unsere Fragen haben wir selbst geschrieben, zu denselben Themen und so genau wie die kantonalen Tests. Sie lernen damit die Fakten; die Fragen in Ihrem Test sind anders formuliert.
Bereiten Sie die Sprache und den Test Ihres Kantons am selben Ort vor.
fide-Probetests, Fragen zur Schweiz und zu Ihrem Kanton, Gespräch: eine einmalige Zahlung von CHF 40 für 12 Monate.