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Einbürgerung · Freiburg

Einbürgerung im Kanton Freiburg: Gespräche statt Test, Fristen, Gebühren (Sense und See)

Der Kanton Freiburg macht keinen schriftlichen Einbürgerungstest, sondern führt Gespräche. Dieser Guide richtet sich vor allem an Deutschsprachige im Sense- und im Seebezirk: Fristen, Ablauf, Gebühren und fünf Fragen zum Üben.

Auf dieser Seite

Die Einbürgerung in Freiburg im Überblick

Im zweisprachigen Kanton Freiburg ist das Amt für Zivilstand und Einbürgerung (ZEiA) für alle Einbürgerungsgesuche zuständig. Nacheinander entscheiden die Gemeinde, der Bund (SEM) und der Grosse Rat. Einen eigentlichen Test gibt es nicht: Laut fr.ch hat sich der Kanton für «informellere Gespräche» entschieden.

PunktIm Kanton Freiburg
BewilligungNiederlassungsbewilligung C
Aufenthalt Schweiz10 Jahre, davon 3 in den letzten 5 Jahren
Aufenthalt KantonMindestens 3 Jahre, davon 2 in den letzten 5 Jahren
Aufenthalt Gemeinde1 bis 3 Jahre, je nach Gemeinde
SpracheDeutsch oder Französisch: A2 schriftlich, B1 mündlich
KenntnisseKein schriftlicher Test: Gespräche mit Gemeinde und Kanton
Dauer24 bis 36 Monate
GebührenCHF 800 bis 3150 pro Dossier

Wohnsitz und Sprache

Die Seite «Ordentliche Einbürgerungen» nennt neben den Bedingungen des Bundes die Freiburger Fristen:

  • Kanton: mindestens 3 Jahre, davon 2 in den 5 Jahren vor dem Gesuch. Für Ausländerinnen und Ausländer der zweiten Generation genügen 2 Jahre, und Jahre in den Kantonen Bern, Waadt, Neuenburg, Genf, Jura und Zürich zählen auch.
  • Gemeinde: zwischen 1 und 3 Jahren, je nach Reglement. In Wünnewil-Flamatt (Sensebezirk) verlangt das Reglement über das Gemeindebürgerrecht zum Beispiel mindestens drei Jahre in der Gemeinde.

Für die Sprache gilt das Minimum des Bundes: A2 schriftlich und B1 mündlich, auf Deutsch oder Französisch. Als Nachweis nennt der Kanton unter anderem den fide-Test. Keinen Nachweis brauchen Personen mit Deutsch oder Französisch als Muttersprache oder mit einer abgeschlossenen Schul- oder Berufsausbildung in einer Amtssprache. Zudem dürfen Sie in den 3 Jahren vor dem Gesuch keine Sozialhilfe bezogen haben.

Merke

Im Sense- und im Seebezirk können Sie das ganze Verfahren auf Deutsch führen. Laut dem Merkblatt des Kantons ist ein Gespräch auf Deutsch oder Französisch der beste Beweis für eine gelungene Integration.

Der Ablauf Schritt für Schritt

  1. Vorgängiger Fragebogen. Füllen Sie den Fragebogen aus und senden Sie ihn per Post oder geben Sie ihn am Schalter ab.
  2. Eintrag im Zivilstandsregister. Das Gesuch ist erst möglich, wenn Sie im Schweizer Personenstandsregister (Infostar) erfasst sind.
  3. Gesuch einreichen. Das Formular «Gesuch um ordentliche Einbürgerung» geben Sie ohne Termin während der Öffnungszeiten ab. Nur vollständige Dossiers werden angenommen; der Kostenvorschuss von CHF 200 wird nicht zurückerstattet.
  4. Erhebungsbericht. Nach durchschnittlich 12 Monaten werden Sie zu einem Gespräch eingeladen.
  5. Gemeinde. Ihre Einbürgerungskommission kann Sie anhören, dann erteilt die Gemeinde das Gemeindebürgerrecht. In Wünnewil-Flamatt hört die Kommission an, und der Gemeinderat entscheidet.
  6. Bund. Das SEM entscheidet aufgrund der Akten, ohne Anhörung.
  7. Aktualisierung. Sie füllen Formulare aus, bezahlen die Rechnung und reichen die verlangten Dokumente fristgerecht ein.
  8. Grosser Rat. Nach dem Antrag seiner Einbürgerungskommission beschliesst er das Einbürgerungsdekret.
  9. Feier. Sie erhalten eine Einbürgerungsurkunde und einen Heimatschein.

Die Gespräche: Was gefragt wird

Gemeinde und Kanton lernen Sie in Gesprächen kennen. Laut fr.ch geht es um:

  • Ihre Teilnahme am Wirtschaftsleben (Ausbildung, Arbeit, Projekte) und am sozialen und kulturellen Leben (Vereine, Quartier);
  • allfällige Polizeiangelegenheiten und Ihre Zustimmung zu den Grundwerten wie Gleichberechtigung und Demokratie;
  • Bräuche, Traditionen und Feiertage der Schweiz;
  • das öffentliche und politische Leben und die Institutionen;
  • Allgemeinwissen über die Schweiz: Geschichte, Geografie, Kultur.

Anzahl Fragen und Bewertung sind nicht veröffentlicht. Kinder werden ab 12 Jahren angehört, und auch ein Ehepartner ohne eigenes Gesuch kann angehört werden. Wie die Anhörung in Ihrer Gemeinde abläuft, fragen Sie die Gemeindeverwaltung.

Tipp

Lesen Sie die Broschüre «Staatskundekurs für Einbürgerungskandidatinnen und -kandidaten 2026» des ZEiA auf Deutsch: Bezirke und Hauptorte, Behörden von Bund, Kanton und Gemeinde, politische Rechte. Die Seite «Dokumentation zur Vorbereitung» nennt weitere Hilfen.

Mehr zur Vorbereitung im Guide Einbürgerungsgespräch.

Gebühren im Kanton Freiburg

StelleGebühr laut FAQ
KantonCHF 800 bis 1500 (inklusive Vorschuss von 200)
GemeindeCHF 0 bis 1500, von jeder Gemeinde festgelegt
Bund (SEM)CHF 100 pro erwachsene Person, 150 pro Paar oder Familie, 50 pro Minderjährige allein
TotalCHF 800 bis 3150 pro Dossier

Quelle: Häufig gestellte Fragen über die Einbürgerung. In Wünnewil-Flamatt legt das Reglement für jeden Schritt eine Spanne fest, zum Beispiel CHF 100 bis 300 für die Vorprüfung und 50 bis 300 für die Anhörung. In anderen Gemeinden fragen Sie die Verwaltung nach dem Tarif.

Achtung

Ziehen Sie während des Verfahrens nicht um. Laut FAQ kann ein Umzug vor der Erteilung des Gemeindebürgerrechts das Verfahren behindern oder stark verzögern.

5 Beispielfragen zu Freiburg

Diese Fragen stammen aus unserem Kurs. Es sind keine Fragen der Behörden, aber sie betreffen Fakten, die im Gespräch nützlich sind.

FrageAuswahlAntwort
Wer gründete die Stadt Freiburg im Jahr 1157?Rudolf von Habsburg · Berchtold IV. von Zähringen · Graf Peter II. von Savoyen · Karl der KühneBerchtold IV. von Zähringen.
Welcher Freiburger Bezirk ist zweisprachig?Der Seebezirk · Der Sensebezirk · Der Saanebezirk · Der GlanebezirkDer Seebezirk.
Welche Amtssprachen hat der Kanton Freiburg?Nur Französisch · Französisch, Deutsch und Italienisch · Französisch und Deutsch · Nur DeutschFranzösisch und Deutsch.
Wie viele Mitglieder hat der Freiburger Grosse Rat, und für wie lange werden sie gewählt?110 Mitglieder für vier Jahre · 130 Mitglieder für fünf Jahre · 100 Mitglieder für vier Jahre · 110 Mitglieder für fünf Jahre110 Mitglieder für fünf Jahre.
Auf wessen Seite kämpfte Freiburg am 22. Juni 1476 bei Murten?Auf der Seite von Bern · Auf der Seite von Burgund · Auf der Seite von Savoyen · Auf der Seite von HabsburgAuf der Seite von Bern.

Der Kurs enthält 1’320 Fragen zur Schweiz und 21 Kantone, darunter eine Serie zu Freiburg auf Deutsch.

Häufige Fragen

Gibt es in Freiburg einen schriftlichen Einbürgerungstest?

Nein. Der Kanton Freiburg führt statt einer Prüfung informellere Gespräche mit den Behörden von Gemeinde und Kanton.

Kann ich das Verfahren in Freiburg auf Deutsch führen?

Ja. Deutsch ist Amtssprache des Kantons, und der Sprachnachweis (A2 schriftlich, B1 mündlich) kann auf Deutsch oder Französisch erbracht werden.

Wie lange muss ich im Kanton Freiburg wohnen?

Mindestens 3 Jahre, davon 2 in den letzten 5 Jahren. Für die zweite Generation genügen 2 Jahre, und Jahre in Bern, Waadt, Neuenburg, Genf, Jura und Zürich zählen auch. Die Gemeinde verlangt zusätzlich 1 bis 3 Jahre.

Was kostet die Einbürgerung in Freiburg?

Laut FAQ des Kantons zwischen CHF 800 und 3150 pro Dossier: 800 bis 1500 für den Kanton, 0 bis 1500 für die Gemeinde, dazu die Bundesgebühr.

Wie lange dauert das Verfahren?

Laut Kanton zwischen 24 und 36 Monaten, ohne den Eintrag ins Zivilstandsregister.

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