Appenzell Ausserrhoden hat eine klare Reihenfolge: zuerst ein Erstgespräch bei der Abteilung Bürgerrecht und Zivilstand in Trogen, dann der Staatskundetest, und erst nach bestandenem Test das Gesuch. Der Kanton verlangt ausserdem Deutsch B1 mündlich und schriftlich und fünf Jahre ohne Sozialhilfe. Die Angaben stammen von der Seite Ordentliche Einbürgerung auf ar.ch und aus dem Merkblatt des Kantons.
Die Voraussetzungen
- die Niederlassungsbewilligung C;
- 10 Jahre Aufenthalt in der Schweiz; Jahre mit Ausweis F zählen zur Hälfte, Jahre mit Ausweis N oder L nicht;
- 3 Jahre ununterbrochener Wohnsitz in derselben Wohngemeinde;
- keine offenen Steuern und keine vereinbarten Stundungen;
- kein laufendes Strafverfahren und kein Eintrag im Strafregister;
- keine offenen Betreibungen oder Verlustscheine;
- keine Sozialhilfe in den letzten 5 Jahren, also länger als die drei Jahre des Bundes.
Das Merkblatt zur ordentlichen Einbürgerung ergänzt: Die Jahre zwischen dem 8. und dem 18. Altersjahr zählen doppelt. Wer während des Verfahrens in eine andere Gemeinde zieht, macht das Verfahren gegenstandslos; melden Sie einen Umzug sofort. Die Regeln des Bundes finden Sie in den Voraussetzungen der Einbürgerung.
Deutsch B1 mündlich und schriftlich
Ausserrhoden verlangt B1 schriftlich und mündlich, nachgewiesen mit einem Test von telc, Goethe oder fide. Der Bund verlangt schriftlich nur A2. Befreit sind Personen mit Deutsch als Muttersprache, mit mindestens fünf Jahren obligatorischer Schule in der Schweiz oder mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung in der Schweiz.
Achtung
B1 schriftlich bedeutet: Im fide-Test müssen Sie auch im Teil «Lesen und Schreiben» B1 erreichen. Üben Sie das Schreiben früh, zum Beispiel mit unserem Guide zu E-Mail und Brief. Mehr in Sprachniveau für die Einbürgerung.
Erstgespräch und Staatskundetest
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, melden Sie sich online für ein Erstgespräch an. Im Gespräch erklärt Ihnen die Abteilung Bürgerrecht und Zivilstand das Verfahren und gibt Ihnen die Gesuchsunterlagen.
Laut der Seite Staatskundetest ist ein bestandener Test Voraussetzung für die Einreichung des Gesuchs. Die Anmeldung ist erst nach dem Erstgespräch möglich. Der Kanton veröffentlicht feste Termine, jeweils montags um 9 Uhr, zum Beispiel am 26. Oktober und am 30. November 2026 sowie am 25. Januar, 22. Februar und 22. März 2027.
Format, Zahl der Fragen, Dauer, Bestehensgrenze und Kosten des Tests sind auf ar.ch nicht veröffentlicht: Fragen Sie im Erstgespräch danach. Zur Vorbereitung nennt der Kanton:
- die Abstimmungsinformationen des Bundes (VoteInfo);
- die Broschüre CH Info;
- ECHO, Informationen zur Schweiz (HEKS).
Tipp
Planen Sie rückwärts: Erstgespräch, dann ein Testtermin, dann das Gesuch. Lernen Sie schon vor dem Erstgespräch die Grundlagen über die Schweiz, damit Sie den nächsten freien Termin nehmen können. Wie andere Kantone testen, zeigt unser Guide zum Einbürgerungstest.
Der Ablauf nach dem Test
Das Merkblatt des Kantons beschreibt die Etappen so:
- Gesuch mit allen Unterlagen bei der Abteilung Bürgerrecht und Zivilstand, Landsgemeindeplatz 2, 9043 Trogen.
- Kanton: Er prüft die Vollständigkeit und die kantonalen Voraussetzungen.
- Gemeinderat Ihrer Wohngemeinde: Er prüft die Voraussetzungen und erteilt das Gemeindebürgerrecht.
- Bund: Das Staatssekretariat für Migration erteilt die Einbürgerungsbewilligung.
- Regierungsrat: Er erteilt das Landrecht, also das Kantonsbürgerrecht.
Laut Merkblatt dauert das Verfahren in der Regel 1½ Jahre. Gegen einen Entscheid der Gemeinde können Sie innert 20 Tagen beim Regierungsrat Rekurs erheben.
Die Gebühren
Das Merkblatt nennt diese Beträge. Es stammt vom Januar 2018: Lassen Sie sich die aktuellen Gebühren im Erstgespräch bestätigen.
| Behörde | Betrag laut Merkblatt |
|---|---|
| Gemeinde | bis CHF 2’000 pro Gesuch, nach Aufwand |
| Kanton (Landrecht) | CHF 1’000 für eine erwachsene Person, CHF 1’500 für ein Ehepaar, CHF 500 für eine minderjährige Person, CHF 150 pro einbezogenes Kind |
| Bund | CHF 100 für eine erwachsene Person, CHF 150 für ein Ehepaar |
So bereiten Sie sich vor
- Prüfen Sie die Voraussetzungen vor dem Erstgespräch: Bewilligung C, drei Jahre in der Gemeinde, fünf Jahre ohne Sozialhilfe, Deutsch B1 auch schriftlich.
- Machen Sie den Sprachtest früh. Ohne Sprachnachweis verlieren Sie Zeit, denn der Staatskundetest und das Gesuch folgen erst danach.
- Lernen Sie mit den Quellen des Kantons. VoteInfo zeigt aktuelle Abstimmungen, CH Info und ECHO erklären die Institutionen.
- Nehmen Sie Ausserrhoden dazu. Kantonsrat, Regierungsrat, Gemeinden, Geschichte des Appenzellerlands und Ihre Wohngemeinde.
- Üben Sie unter Zeitdruck. Machen Sie in den letzten zwei Wochen ganze Probetests, damit Sie am Testtag ruhig bleiben.
Beispielfragen zu Appenzell Ausserrhoden
Diese Fragen stammen aus unserem Training «Appenzell Ausserrhoden: Kanton und Gemeinden». Es sind keine Fragen des Staatskundetests, aber sie betreffen dieselben Themen.
- Welchen Hauptort nennt die Ausserrhoder Kantonsverfassung? Keinen. (hls-dhs-dss.ch)
- Wann wurde Appenzell als 13. Ort in den Bund aufgenommen? Am 17. Dezember 1513. (hls-dhs-dss.ch)
- Wie wurde die Ausserrhoder Landsgemeinde abgeschafft? Am 28. September 1997 an der Urne. (hls-dhs-dss.ch)
- Wie viele Mitglieder hat der Ausserrhoder Kantonsrat? 65. (ar.ch)
- Wann legen Sie in Ausserrhoden den Staatskundetest ab? Nach dem Erstgespräch und vor dem Gesuch. (ar.ch)
Der Kurs enthält eine Serie zu Appenzell Ausserrhoden, die Fragen zur Schweiz und einen Probetest. Vergleichen Sie mit Appenzell Innerrhoden, wo eine Kommission des Grossen Rates Sie anhört.
Offizielle Links
- Ordentliche Einbürgerung (ar.ch);
- Staatskundetest, mit Terminen und Anmeldung;
- Merkblatt ordentliche Einbürgerung (PDF);
- Abteilung Bürgerrecht und Zivilstand, Landsgemeindeplatz 2, 9043 Trogen, Telefon 071’343 63 33.