Die Einbürgerung in St. Gallen auf einen Blick
Im Kanton St. Gallen ist die politische Gemeinde die erste Anlaufstelle: Ihr Einbürgerungsrat berät Sie, nimmt das Gesuch entgegen und entscheidet über das Gemeindebürgerrecht. Danach folgen der Bund und die Regierung des Kantons. Die Angaben unten stammen aus dem Merkblatt «Ordentliche Einbürgerung» des Amts für Gemeinden und Bürgerrecht (Stand 6. November 2023), von sg.ch und von St. Galler Gemeinden.
| Punkt | Kanton St. Gallen |
|---|---|
| Bewilligung | Bewilligung C |
| Aufenthalt in der Schweiz | 10 Jahre, davon 3 in den 5 Jahren vor dem Gesuch |
| Wohnsitz | die letzten 5 Jahre ununterbrochen im Kanton und in der politischen Gemeinde |
| Deutsch | B1 mündlich und B1 schriftlich |
| Gesuch | beim Einbürgerungsrat der Wohngemeinde |
| Kantonsbürgerrecht | Entscheid der Regierung, nach der Bewilligung des Bundes |
Wohnsitzfrist und weitere Voraussetzungen
Zu den Regeln des Bundes (Bewilligung C, 10 Jahre Aufenthalt, die Jahre zwischen dem 8. und dem 18. Geburtstag zählen doppelt, mindestens 6 Jahre tatsächlicher Aufenthalt) verlangt St. Gallen eine lange Wohnsitzfrist: Sie müssen die letzten fünf Jahre ununterbrochen im Kanton und in der politischen Gemeinde gewohnt haben. Laut Merkblatt zählen diese Jahre nach kantonalem Recht nicht doppelt.
Das Merkblatt nennt weitere Bedingungen:
- die öffentliche Sicherheit und Ordnung respektieren und sich ausdrücklich zu den Werten der Bundesverfassung bekennen;
- geordnete finanzielle Verhältnisse;
- am Wirtschaftsleben teilnehmen oder eine Ausbildung machen und die Integration der Familie fördern;
- Interesse am öffentlichen Geschehen, Verständnis für den Staatsaufbau und Grundkenntnisse der geografischen, historischen, politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse.
Achtung
Nur die Wohngemeinde kann Einbürgerungsgemeinde sein. Ziehen Sie während des Verfahrens um, bleibt der bisherige Einbürgerungsrat laut Merkblatt nur zuständig, wenn er die Einbürgerung schon amtlich veröffentlicht hat. Sonst wird das Gesuch als gegenstandslos abgeschrieben.
Deutsch: B1 auch schriftlich
St. Gallen verlangt mehr als das Minimum des Bundes (B1 mündlich, A2 schriftlich): gute Deutschkenntnisse auf Niveau B1 mündlich und schriftlich, für den Kontakt mit Behörden und Bevölkerung. Die Gemeinde Walenstadt zum Beispiel verlangt dafür einen Nachweis mit mündlichem und schriftlichem Teil; ein Test ist nicht nötig, wenn Deutsch klar Ihre Muttersprache ist oder wenn Sie in der Schweiz aufgewachsen und zur Schule gegangen sind (walenstadt.ch). Den Sprachenpass erhalten Sie zum Beispiel mit dem fide-Test. Mehr dazu in unserem Guide zum Sprachniveau.
Der Ablauf
- Beratung. Erstes Gespräch beim Einbürgerungsrat Ihrer politischen Gemeinde oder bei der Stelle, die er bestimmt. Dort erhalten Sie das Formular.
- Gesuch. Sie reichen die vollständigen Unterlagen bei der Einbürgerungsbehörde der Gemeinde ein. Sie müssen im Schweizer Personenstandsregister erfasst sein.
- Prüfung in der Gemeinde. Der Einbürgerungsrat prüft die formellen und materiellen Voraussetzungen, oft mit Test und Gespräch (siehe unten).
- Entscheid und öffentliche Auflage. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erteilt der Einbürgerungsrat das Gemeinde- und Ortsbürgerrecht. Es folgen eine öffentliche Auflage und eine amtliche Bekanntmachung. In Walenstadt liegt das Dossier 30 Tage auf; in dieser Zeit können Stimmberechtigte begründete Einsprache erheben, über die bei Gültigkeit die Bürgerversammlung entscheidet.
- Kanton und Bund. Das Amt für Gemeinden und Bürgerrecht erhält das Dossier. Nach der Einbürgerungsbewilligung des Staatssekretariats für Migration (SEM) entscheidet die Regierung über das Kantonsbürgerrecht. Damit sind Sie Schweizerin oder Schweizer.
Eine Dauer veröffentlicht der Kanton nicht; laut hallo.sg.ch gibt das Gemeindeamt Auskunft.
Test und Einbürgerungsgespräch
Das Merkblatt des Kantons schreibt keinen einheitlichen Test vor. Laut hallo.sg.ch machen manche Einbürgerungsbehörden einen schriftlichen oder mündlichen Test über die Schweiz. Ein veröffentlichtes Beispiel ist die Gemeinde Walenstadt:
- schriftlicher Test über Staatskunde, Geschichte und Geografie für alle Personen ab dem vollendeten 14. Altersjahr;
- abgenommen von den Einbürgerungsräten oder bei der ARGE Integration Ostschweiz;
- der bestandene Test darf bei der Einreichung höchstens zwei Jahre alt sein;
- danach ein Gespräch mit dem Einbürgerungsrat: soziales Umfeld, Kenntnis und Teilnahme am öffentlichen Geschehen, Unterstützung der Integration der Partnerin oder des Partners und, bei Schulkindern, ihre Teilnahme am Schulleben.
Zahl der Fragen, Dauer und Bestehensgrenze sind nicht veröffentlicht. Fragen Sie Ihren Einbürgerungsrat nach dem Format und nach Lernmaterial. Zur Vorbereitung auf das Gespräch lesen Sie unseren Guide zum Einbürgerungsgespräch.
Tipp
Weil die Gemeinde prüft, lohnt sich auch Lokalwissen: Gemeindepräsidium, Schulen, Vereine, Anlässe. Lesen Sie die Website und das Mitteilungsblatt Ihrer Gemeinde.
Gebühren
| Stelle | Gebühr |
|---|---|
| Kanton (Kantonsbürgerrecht) | bis CHF 2000 |
| Gemeinde | je nach Gemeinde; laut hallo.sg.ch etwa CHF 500 bis 1000 pro Person |
| Bund | CHF 100 (erwachsene Person), CHF 150 (Ehepaar), CHF 50 (minderjährige Person allein) |
Beispiel Walenstadt: CHF 1500 für eine Einzelperson mit minderjährigen Kindern, CHF 1700 für ein Ehepaar. Die Gebühren decken die Kosten (Kostendeckungsprinzip); klären Sie den Betrag laut Merkblatt früh ab. Dokumente wie Wohnsitzbestätigung, Betreibungs- und Strafregisterauszug kosten zusätzlich.
5 Beispielfragen zum Kanton St. Gallen
Diese Fragen stammen aus unserer Serie «St. Gallen: Kanton und Gemeinden». Es sind keine offiziellen Testfragen, aber sie betreffen dieselben Themen. Die Quelle steht bei jeder Antwort.
| Frage | Auswahl | Antwort |
|---|---|---|
| Wer zog 1803 die Grenzen des Kantons St. Gallen? | Der Fürstabt von St. Gallen · Frankreich unter Napoleon · Die Tagsatzung der Eidgenossen · Der Kaiser von Österreich | Frankreich unter Napoleon. (sg.ch) |
| Wer war der erste Landammann und hatte grossen Anteil an der Gründung des Kantons? | Karl Müller-Friedberg · Joachim Vadian · Ulrich Rösch · Huldrych Zwingli | Karl Müller-Friedberg. (sg.ch) |
| Wie viele Mitglieder hat der St. Galler Kantonsrat? | 130 · 140 · 120 · 180 | 120. (sg.ch) |
| Wie wird die St. Galler Regierung gewählt? | Vom Volk im Proporz · Vom Kantonsrat für vier Jahre · Vom Kantonsrat für ein Jahr · Vom Volk im Majorz | Vom Volk im Majorz. (sg.ch) |
| Was ersetzte im Jahr 2003 die 14 Bezirke des Kantons St. Gallen? | 8 Wahlkreise · 11 Regionen · 5 Bezirke · 75 Kreise | 8 Wahlkreise. (sg.ch) |
Der Kurs enthält 1’320 Fragen zur Schweiz und zu 21 Kantonen, darunter eine Serie zu St. Gallen mit Erklärungen. Vergleichen Sie auch mit dem Nachbarkanton Thurgau, wo der Grosse Rat das Kantonsbürgerrecht erteilt.
Offizielle Links
- sg.ch: Einbürgerung
- Merkblatt «Ordentliche Einbürgerung» (Amt für Gemeinden und Bürgerrecht, PDF)
- hallo.sg.ch: Einbürgerung (PDF)
- Gesetz über das St. Galler Bürgerrecht (sGS 121.1)
- SEM: Ordentliche Einbürgerung
Kontakt: Amt für Gemeinden und Bürgerrecht, Abteilung Bürgerrecht und Namensänderungen, Davidstrasse 27, 9001 St. Gallen, Telefon 058’229 62 31, buergerrecht@sg.ch. Persönliche Termine nur nach telefonischer Vereinbarung.