Das Bundesminimum: B1 mündlich, A2 schriftlich
Das Bürgerrechtsgesetz (BüG) macht die Sprachkompetenzen zu einem Integrationskriterium (Art. 12 BüG). Die Verordnung (BüV) legt das Niveau fest: Die Bewerberin oder der Bewerber muss mündliche Kenntnisse einer Landessprache mindestens auf dem Niveau B1 des GER nachweisen und schriftliche Kenntnisse mindestens auf dem Niveau A2 (Art. 6 BüV).
Das sind Mindestanforderungen. Die FAQ des SEM zum Schweizer Bürgerrecht sagt es klar: Die Kantone können höhere Niveaus vorsehen. Die Verordnung spricht von einer Landessprache; welche Ihr Kanton akzeptiert, legt er selbst fest. Fragen Sie Ihre Gemeinde, bevor Sie sich zum Test anmelden.
Diese Niveaus betreffen die ordentliche Einbürgerung, deren Gesuch Sie bei der Gemeinde oder beim Kanton einreichen. Die erleichterte Einbürgerung, zum Beispiel für den Ehegatten einer Schweizerin oder eines Schweizers, ist Sache des SEM: Laut seiner FAQ zu den Sprachkompetenzen wird die Verständigung im Alltag dort in einem Gespräch geprüft. Die FAQ von fide für Behörden hält fest, dass der fide-Test auch für dieses Verfahren als Sprachnachweis anerkannt ist.
Welches Niveau für Ihr Verfahren?
Wählen Sie Ihr Verfahren: Sie sehen das Mindestniveau nach Bundesrecht und Ihr ungefähres Niveau, wenn Sie den Test gemacht haben.
Was B1 mündlich und A2 schriftlich bedeuten
B1 mündlich heisst: sich in den meisten Situationen des Alltags zurechtfinden und zusammenhängend über ein Thema sprechen können. Im fide-Test müssen Sie zum Beispiel:
- eine persönliche Erfahrung erzählen, mit einem Anfang, Schritten und einem Schluss;
- einen Ablauf erklären, etwa ein Kind in der Schule anmelden oder einen Umzug melden;
- Vor- und Nachteile einer Situation nennen und sagen, was Sie davon halten;
- auf eine vorgestellte Situation reagieren und Ihre Wahl begründen.
A2 schriftlich heisst: einen einfachen Brief einer Behörde oder eines Vereins verstehen, ein ausführliches Formular ausfüllen und auf eine E-Mail antworten, indem Sie die verlangten Punkte behandeln: einen Termin bestätigen, eine Frage stellen, ein anderes Datum vorschlagen.
Die akzeptierten Nachweise
Laut Art. 6 Abs. 2 BüV gilt der Nachweis als erbracht, wenn Sie:
- eine Landessprache als Muttersprache sprechen und schreiben;
- während mindestens 5 Jahren die obligatorische Schule in einer Landessprache besucht haben;
- eine Ausbildung auf Sekundarstufe II oder Tertiärstufe in einer Landessprache abgeschlossen haben;
- einen Sprachnachweis vorlegen, der auf einem Verfahren nach anerkannten Qualitätsstandards beruht: den Sprachenpass aus dem fide-Test oder ein Zertifikat von der Liste der anerkannten Sprachzertifikate des SEM.
Achtung
Eine blosse Bestätigung über den Besuch eines Sprachkurses genügt nicht: Das SEM hält das in seiner FAQ fest. Es braucht ein Dokument, das ein Niveau bestätigt. Und beachten Sie den Unterschied zu den Bewilligungen: Für die Bewilligung C genügen 3 Jahre Schule in einer Landessprache, für die Einbürgerung braucht es 5.
Die Ausnahmen im Gesetz
Art. 9 BüV verlangt von der Behörde, die besondere Situation einer Bewerberin oder eines Bewerbers angemessen zu berücksichtigen, die das Sprachkriterium nicht oder nur schwer erfüllen kann:
- wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung;
- wegen einer schweren oder lang andauernden Krankheit;
- aus anderen gewichtigen persönlichen Gründen, zum Beispiel wegen grosser Schwierigkeiten beim Lernen, Lesen und Schreiben.
Laut FAQ des SEM braucht es dann ein Zeugnis einer Fachärztin oder eines Facharztes; die zuständige Behörde entscheidet danach, wie Ihre Situation berücksichtigt wird. Bewahren Sie auch Ihre Schul- und Kursbestätigungen auf.
Die Kantone, die mehr verlangen
Mehrere Deutschschweizer Kantone verlangen für die ordentliche Einbürgerung mehr als das Bundesminimum. Die Tabelle unten enthält nur Anforderungen, die auf der offiziellen Website des Kantons geprüft wurden (Oktober 2026); sie ist nicht vollständig. Für Solothurn kündigt die Medienmitteilung des Kantons (4. März 2025) B2 mündlich ab dem 1. Januar 2026 an, ohne den schriftlichen Teil zu präzisieren.
| Kanton | Mündlich | Schriftlich | Offizielle Quelle |
|---|---|---|---|
| Schwyz | B2 | B1 | sz.ch |
| Nidwalden | B2 | B1 | nw.ch |
| Thurgau | B2 | B1 | tg.ch |
| Zug | B2 | B1 | zg.ch |
| Solothurn | B2 (ab 2026) | nicht präzisiert | so.ch |
Für die anderen Kantone besuchen Sie die Seite Einbürgerung: Unsere Kantonsratgeber beschreiben dort das Verfahren jedes Kantons, mit den offiziellen Links.
Merke
Der fide-Test bestätigt die Niveaus A1 bis B1, nicht mehr; auch das fide-Dossier hört bei B1 auf. Wenn Ihr Kanton mündlich B2 verlangt, brauchen Sie ein anderes Zertifikat auf Niveau B2 von der Liste der anerkannten Sprachzertifikate des SEM. Fragen Sie Ihre Gemeinde, welche Zertifikate sie akzeptiert.
Im fide-Test: die richtige Kombination
Um mündlich B1 zu erreichen, machen Sie «Sprechen» und «Verstehen» in der Kombination A2–B1 und erreichen mindestens 79 % des mündlichen Teils. Nach den drei Aufgaben A2 empfehlen Ihnen die Prüfenden eine Kombination; wenn Sie die Einbürgerung anstreben, können Sie A2–B1 verlangen, aber nur, wenn Sie wirklich bereit sind.
Für A2 schriftlich passen beide Kombinationen. Die von fide veröffentlichten Grenzwerte sind verschieden: In A1–A2 verlangt A2 76 % des schriftlichen Teils (Module 1 bis 3); in A2–B1 ist A2 schon ab 39 % erreicht (Module 4 bis 6, schwieriger), und B1 ab 73 %. Die ganze Berechnung erklärt der Ratgeber Resultat und Bewertung im fide-Test.
Ein einziger Sprachenpass kann das ganze Verfahren abdecken: Er ist grundsätzlich lebenslang gültig und kommt spätestens vier Wochen nach dem Test mit der Post.
Die Sprache ist nur eine Voraussetzung unter mehreren
Laut SEM verlangt die ordentliche Einbürgerung auch:
- die Niederlassungsbewilligung C und zehn Jahre Aufenthalt in der Schweiz; die Jahre zwischen dem vollendeten 8. und 18. Lebensjahr zählen doppelt, der tatsächliche Aufenthalt muss aber mindestens sechs Jahre betragen (Art. 9 BüG);
- eine Mindestaufenthaltsdauer von zwei bis fünf Jahren in Kanton und Gemeinde, die das kantonale Recht festlegt (Art. 18 BüG);
- eine erfolgreiche Integration und die Vertrautheit mit den schweizerischen Lebensverhältnissen; je nach Kanton prüft ein Einbürgerungstest oder ein Gespräch Ihre Kenntnisse über Geografie, Geschichte, Politik und Gesellschaft.
Die Gebühr des Bundes beträgt CHF 100 für eine volljährige Person; die Gebühren von Kanton und Gemeinde kommen dazu. Der Kurs enthält 1’320 Fragen zur Einbürgerung, mit den Besonderheiten von 21 Kantonen. Um Ihr Wissen schon jetzt zu testen, machen Sie das Gratis-Quiz.