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Einbürgerung · Wallis

Einbürgerung im Wallis: Anhörung in der Gemeinde, Grosser Rat und Gebühren

Im Wallis prüft die Gemeinde Ihre Kenntnisse in einer mündlichen Anhörung, und am Ende entscheidet der Grosse Rat. Hier lesen Sie die Wohnsitzfristen, den Ablauf, die Gebühren und fünf Übungsfragen.

Auf dieser Seite

Die Einbürgerung im Wallis auf einen Blick

Das Wallis verlangt längere Wohnsitzfristen als viele Kantone, und das Kantonsbürgerrecht erteilt der Grosse Rat. Die Kenntnisse werden vor allem mündlich geprüft, in einer Anhörung durch die Gemeinde. Die Angaben unten stammen von der Seite Ordentliche Einbürgerung (Ausländer) der Dienststelle für Bevölkerung und Migration auf vs.ch und aus dem Leitfaden ordentliche Einbürgerung.

PunktKanton Wallis
BewilligungBewilligung C
Wohnsitz5 Jahre im Wallis, davon 3 Jahre in der Gemeinde, in der Sie das Gesuch stellen
SpracheDeutsch oder Französisch: B1 mündlich, A2 schriftlich
Kenntnisseobligatorische Anhörung in der Gemeinde, 15 bis 30 Minuten
Erste AnlaufstelleZivilstandsamt Ihres Wohnorts
KantonsbürgerrechtEntscheid des Grossen Rates, in den Sessionen im Mai und im November

Die Voraussetzungen

  • eine Bewilligung C und 10 Jahre in der Schweiz, davon drei der letzten fünf Jahre;
  • 5 Jahre im Wallis und 3 Jahre Wohnsitz in der Gemeinde, in der Sie das Gesuch einreichen;
  • Deutsch oder Französisch auf Niveau B1 mündlich und A2 schriftlich;
  • Integration in die Walliser Gemeinschaft, keine Sozialhilfe in den letzten drei Jahren, saubere Auszüge aus Betreibungs- und Strafregister.

Das Wallis ist zweisprachig: Sie können Ihr Sprachniveau auf Deutsch oder auf Französisch nachweisen, zum Beispiel mit dem fide-Test. Die Seite vs.ch verlinkt dazu die Website von fide.

Merke

Die 3 Jahre zählen in der Gemeinde, in der Sie das Gesuch einreichen. Wenn Sie vor Kurzem umgezogen sind, fragen Sie beim Zivilstandsamt nach, bevor Sie das Dossier vorbereiten.

Wo beginnen: beim Zivilstandsamt

Das Zivilstandsamt Ihres Wohnorts informiert Sie über das Verfahren und gibt Ihnen die Formulare. Danach prüft die Dienststelle für Bevölkerung und Migration, Bereich Einbürgerung, das Dossier und leitet es an die Gemeinde weiter. Fragen beantwortet sie am Vormittag unter Telefon 027’606 55 90; Änderungen während des Verfahrens (Zivilstand, Familie, Wohnsitz) melden Sie an einbuergerung@admin.vs.ch.

Zum Dossier gehören unter anderem das unterschriebene Formular im Original, der Sprachnachweis (falls nötig), eine Bestätigung des Sozialdienstes für die letzten drei Jahre, Wohnsitzbestätigungen mit Zu- und Wegzugsdaten, Auszüge aus Straf- und Betreibungsregister, Kopien von Bewilligungen und Ausweisen sowie Zivilstandsdokumente, höchstens 6 Monate alt.

Die Anhörung in der Gemeinde

Das Gesuch wird auf drei Ebenen geprüft: Gemeinde, Kanton und Bund. In der Gemeinde sieht der Leitfaden des Kantons vor:

  • eine obligatorische Anhörung von 15 bis 30 Minuten, mit Protokoll;
  • die Anhörung aller Erwachsenen und der Kinder ab 12 Jahren;
  • etwa ein Drittel der Fragen zu lokalen Themen und zur Gemeinde;
  • eine Gesamtbeurteilung ohne Note; eine schriftliche Prüfung ist je nach Gemeinde möglich;
  • bei Lücken eine Sistierung, in der Regel höchstens sechs Monate, damit Sie lernen können.

Die Themen reichen von Fahnen und Kantonen über Institutionen und Parteien bis zu Gesundheit, Versicherungen, Bildung und Walliser Traditionen. Der Kanton veröffentlicht einen Fragebogen mit Antworten und die Broschüre «Das Wallis kurz erklärt». Meist entscheidet der Gemeinderat über das Gemeindebürgerrecht, ausser ein Reglement gibt diese Aufgabe einem anderen Organ. Der Leitfaden empfiehlt den Gemeinden höchstens 12 Monate Bearbeitung (18 Monate bei einer Sistierung). Zur Vorbereitung lesen Sie unseren Guide zum Einbürgerungsgespräch.

Tipp

Ein Drittel der Fragen betrifft Ihre Gemeinde: Lesen Sie ihre Website, kennen Sie den Gemeindepräsidenten oder die Gemeindepräsidentin und die wichtigsten Anlässe. Fragen Sie auch, ob die Gemeinde einen Vorbereitungskurs anbietet.

Kanton, Bund und Grosser Rat

  1. Kantonale Gebühr. Sie wird nach dem positiven Entscheid der Gemeinde in Rechnung gestellt.
  2. Treffen mit der Subkommission. Ein informelles Gespräch von etwa 10 bis 15 Minuten mit einer Subkommission der Justizkommission des Grossen Rates. Diese Treffen finden zweimal pro Jahr statt.
  3. Bewilligung des Bundes. Das SEM prüft das Dossier und erhebt seine Gebühr.
  4. Entscheid des Grossen Rates in den Sessionen im Mai und im November.
  5. Vereidigung. Die Feier ist obligatorisch und findet zweimal pro Jahr statt.

Gebühren

StelleGebühr
KantonCHF 600 für eine Einzelperson (minderjährig oder erwachsen), CHF 1000 für eine Familie; dazu kommt der Gesundheitsstempel von CHF 55 (so die französische Fassung der kantonalen Seite, die deutsche Fassung nennt ihn inbegriffen: fragen Sie im Zweifel nach)
BundCHF 100 (erwachsene Person), CHF 150 (Ehepaar), CHF 50 (minderjährige Person)
Gemeindeje nach Gemeinde

Die kantonalen Beträge stehen auf vs.ch. Laut Leitfaden darf die Gemeindegebühr grundsätzlich CHF 1000 nicht übersteigen; fragen Sie Ihre Gemeinde nach dem Tarif. Das Zivilstandsamt erhebt beim Termin ebenfalls eine Gebühr. Eine Gesamtdauer veröffentlicht der Kanton nicht.

5 Beispielfragen zum Kanton Wallis

Diese Fragen stammen aus unserer Serie «Wallis: Kanton und Gemeinden». Sie helfen bei der Vorbereitung auf die Anhörung; es sind keine offiziellen Fragen.

FrageAuswahlAntwort
Wann unterzeichnete das Wallis den Bundesvertrag und trat der Eidgenossenschaft bei?Am 1. August 1291 · Am 7. August 1815 · Am 12. September 1848 · Am 7. August 1803Am 7. August 1815.
Wie viele Personen wählt das Wallis für den Grossen Rat, Suppleanten eingeschlossen?260 · 130 · 120 · 195260.
Wie viele Mitglieder hat der Walliser Staatsrat?7 · 3 · 5 · 95.
Welche Behörden haben laut Verfassung ihren Sitz in Sitten?Nur der Staatsrat, der Grosse Rat tagt in Brig · Nur der Grosse Rat, der Staatsrat sitzt in Visp · Der Staatsrat und das Bundesgericht · Grosser Rat, Staatsrat und KantonsgerichtGrosser Rat, Staatsrat und Kantonsgericht.
Mit welcher Rinderrasse finden die Ringkuhkämpfe statt?Mit der Eringerrasse · Mit der Simmentalerrasse · Mit dem Braunvieh · Mit der HolsteinrasseMit der Eringerrasse.

Der Kurs enthält 1’320 Fragen zur Schweiz und zu 21 Kantonen, darunter eine Serie zum Wallis. Vergleichen Sie auch mit dem Kanton Graubünden, wo ebenfalls immer ein Gespräch stattfindet.

Häufige Fragen

Wie lange muss ich im Wallis wohnen?

Fünf Jahre im Wallis, davon drei Jahre in der Gemeinde, in der Sie das Gesuch stellen, zusätzlich zu den 10 Jahren in der Schweiz.

Gibt es im Wallis einen schriftlichen Einbürgerungstest?

Die Kenntnisse werden vor allem in der mündlichen Anhörung der Gemeinde geprüft, 15 bis 30 Minuten. Eine schriftliche Prüfung ist je nach Gemeinde möglich: Fragen Sie Ihre Gemeinde.

Kann ich die Sprache auf Deutsch nachweisen?

Ja. Im Wallis gelten Deutsch und Französisch, jeweils B1 mündlich und A2 schriftlich.

Wer entscheidet im Wallis über die Einbürgerung?

Zuerst erteilt die Gemeinde das Gemeindebürgerrecht, nach der Bewilligung des Bundes entscheidet der Grosse Rat in seinen Sessionen im Mai und im November.

Was kostet die Einbürgerung im Wallis?

Der Kanton verlangt CHF 600 für eine Einzelperson und CHF 1000 für eine Familie, laut französischer Fassung der kantonalen Seite zuzüglich CHF 55 Gesundheitsstempel. Dazu kommen die Gebühr des Bundes und die Gebühr der Gemeinde.

Wo bekomme ich das Formular?

Beim Zivilstandsamt Ihres Wohnorts, das Ihnen auch das Verfahren erklärt.

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Starten — CHF 40